Wörthstr. H2B 175
47053 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz
- Management und Betriebsorganisation
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- Die Befeuchtungsanlage in der 3-seitig geschlossenen Halle ist nicht ausreichend dimensioniert. Das gelagerte Haufwerk wird von den zwei an der östlichen Seite der Halle angebrachten Regnern nicht vollständig abgedeckt.1) - am 13.09.2023 behoben
- Erhöhtes Risiko des Staubaustrittes aufgrund einer Wandöffnung an der westlichen Hallenwand, verursacht durch ein fehlendes halb lichtdurchlässiges Kunststoffverkleidungsstück der Hallenwand.1) - am 16.11.2023 behoben
- Die Auffangwanne der Betriebsmittel war mit Flüssigkeit beaufschlagt, womit ein erneuter Austritt der Betriebsmittel nicht mehr erkannt werden kann.1) - bereits am 05.07.2023 behoben
- Unzureichend durchgeführte Bestellung eines Immissionsschutz-, sowie Abfallbeauftragen, was zu einer unsachgemäßen Erfüllung der daraus resultierenden Pflichten führte.1) - bereits am 07.06.2023 behoben
- Versäumnis der fristgerechten Einreichung der Abfalljahresberichte aus den Jahren 2020, 2021 und 2022.1) - bereits am 25.05.2023 behoben
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.