Am Röhrenwerk 46
47259 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Umgang mit wassergefährdeneden Stoffen (AwSV)
- Industrielles Abwasser
- Abfallstromkontrolle
- § 52 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG) - § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
- AwSV-Prüfungen nach wesentlicher Änderung gem. § 47 AwSV nicht durchgeführt1 (fehlende Prüfungen wurden nachgeholt, mängelfrei)
- Anlagendokumentation gem. § 43 AwSV nicht vorhanden1 (Mangel wurden behoben)
- Tropfleckage1 (Mangel wurden behoben)
- Die Registerführung für nicht nachweispflichtige Abfälle enthält teilweise nicht die abfallchargenscharfe Unterschrift1 (Mangel wurde behoben)
- Die vorgeschriebene Sortierung der Belege im Register für nicht
- nachweispflichtige Abfälle wird nicht eingehalten1 (Mangel wurde
behoben) - Nicht fristgerecht durchgeführte Analytik einer abwassertechnischen
Emissionsanforderung ² (Mangel wurde behoben) - Nicht fristgerecht durchgeführte Selbstüberwachung der betrieblichen
Kanalisation ² (Mangel wurde behoben)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.