Klöpper Abbruch GmbH
Datum
23.02.2024
zuletzt geändert Datum
23.02.2024
Datum der Umweltinspektion
21.10.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zum Brechen und zur zeitweiligen Lagerung von Bauschutt
Standort

Styrumer Straße 18 b

47138 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4, 8.12.1.2 und 8.12.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
18 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
2 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Überprüfung von Management- und Betriebsorganisation
  • Einhaltung / Umsetzung immissionsschutz-rechtlicher Bescheide und Anzeigen
  • Allgemeiner Immissionsschutz
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Überschreitung der maximal zugelassenen Lagerhöhe für Abfälle von 4 m um 1,5 m2) (Mangel am 03.11.2023 behoben)
  • Fehlende Ausweisung des Sicherstellungsbereiches1) (Mangel am 09.01.2024 behoben)
  • Unzureichend geführte Lagerbestandsliste2) (Mangel am 20.11.2023 behoben)
  • Fehlender Aushang einer Betriebsordnung1) (Mangel am 20.11.2023 behoben)
  • Unvollständige Dokumentation nach § 43 und § 44 AwSV1)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.