Styrumer Straße 18 b
47138 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Abfallstromkontrolle
- Genehmigungskonformität
- Immissionsschutz
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG ggf. i. V. m. § 11 AbfVerbrG i. V. m. Art. 50 VVA
Mängel Immissionsschutz
- Nicht funktionsfähige Beregnungsanlage2 - Behoben am 06.10.2020
- Fehlende Kenzeichnung und Getrenntlagerung der Abfälle 1 Behoben am 12.11.2020
- Fehlende Dokumentation über die Vermischung von Abfällen im Betriebstagebuch2 - Behoben am 16.12.2020
- Unzureichende und fehlerhafte Lagerbestandsliste1 - Behoben am 16.12.2020
- Unzureichende Reinigung der Betriebsflächen1
- Fehlender Sicherstellungsbereich1 - Behoben am 16.12.2020
- Überschreitung der maximalen Lagerdauer einiger Abfälle1
- Fehlender Immissionsschutzbeauftragter1 - Behoben am 16.12.2020
Mängel Abfallstromkontrolle
- Keine Registerführung für gefährliche Abfälle1 - Behoben am 05.01.2021
- Fehlerhafte Registerführung für nicht gefährliche Abfälle1 - Behoben am 05.01.2021
Revisionsschreiben
Folgebesichtigung am 12.11.2020
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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