Styrumer Straße 18 b
47138 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Überprüfung der Anforderungen der ErsatzbaustoffV
- Einhaltung / Umsetzung immissionsschutz-rechtlicher Bescheide und Anzeigen
- Allgemeiner Immissionsschutz
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
- Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
- Überschreitung der maximal zugelassenen Lagerhöhe für Abfälle von 4 m um 2 m2) (Mangel am 17.12.2024 behoben)
- Unzureichend geführte Lagerbestandsliste2) (Mangel am 09.12.2024 behoben)
- Auffangwannen für wassergefährdende Stoffe nicht ordnungsgemäß gereinigt1) ) (Mangel am 11.02.2025 behoben)
- Fehlende Kennzeichnung von Abfällen1) (Mangel am 11.02.2025 behoben)
- Versäumnis der wöchentlichen Abzeichnung des Betriebstagebuchs1)
- Versäumnis der wöchentlichen Kontrolle der Auffangwannen für wassergefährdende Stoffe1)
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.