Klöpper Abbruch GmbH
Datum
03.04.2025
zuletzt geändert Datum
26.02.2025
Datum der Umweltinspektion
03.12.2024
Anlagenbezeichnung
Anlage zum Brechen und zur zeitweiligen Lagerung von Bauschutt
Standort

Styrumer Straße 18 b

47138 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4, 8.12.1.2 und 8.12.2
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
13 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Überprüfung der Anforderungen der ErsatzbaustoffV
  • Einhaltung / Umsetzung immissionsschutz-rechtlicher Bescheide und Anzeigen
  • Allgemeiner Immissionsschutz
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • Bescheide und Anzeigen nach BImSchG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Überschreitung der maximal zugelassenen Lagerhöhe für Abfälle von 4 m um 2 m2) (Mangel am 17.12.2024 behoben)
  • Unzureichend geführte Lagerbestandsliste2) (Mangel am 09.12.2024 behoben)
  • Auffangwannen für wassergefährdende Stoffe nicht ordnungsgemäß gereinigt1) ) (Mangel am 11.02.2025 behoben)
  • Fehlende Kennzeichnung von Abfällen1) (Mangel am 11.02.2025 behoben)
  • Versäumnis der wöchentlichen Abzeichnung des Betriebstagebuchs1)
  • Versäumnis der wöchentlichen Kontrolle der Auffangwannen für wassergefährdende Stoffe1)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.