Mausegatt 40
47228 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Einhaltung / Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheide und Anzeigen
- Management und Betriebsorganisation (Wartungs- und Instandhaltungsregelung, Betriebsanweisungen)
- Immissionsschutz allgemein
- Abwasser allgemein
- Abfallstromkontrolle (Registerprüfung, Nachweise, etc.)
- Nebenbestimmungen Indirekteinleitergenehmigung/ Genehmigung Regenwasserbehandlungsbecken
- Umsetzung des neuen Entwässerungskonzeptes
- Ersatzbaustoffverordnung
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- § 24 NachwV
- § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
- Fehlende Beschilderungen an Lagerboxen (behoben am 16.11.2023)
- Beaufschlagte Auffangwanne (Tankstelle) (behoben am 17.11.2023)
- Registerführung für nicht nachweispflichtige Abfälle (vgl. § 24 Abs. 5 NachwV, bereits behoben)
- Nachweis Deklarationsanalyse Einzelentsorgungsnachweis (bereits behoben am 16.11.2023)
- Revisionsschreiben
- Fotodokumentation
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.