AVG Baustoffe GmbH
Datum
13.03.2024
Datum der Umweltinspektion
16.11.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
Standort

Mausegatt 40

47228 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.1.c; Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 2.2, 8.11.1.1, 8.11.2.1, 8.11.2.2, 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
39 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
7 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Einhaltung / Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheide und Anzeigen 
  • Management und Betriebsorganisation (Wartungs- und Instandhaltungsregelung, Betriebsanweisungen) 
  • Immissionsschutz allgemein 
  • Abwasser allgemein 
  • Abfallstromkontrolle (Registerprüfung, Nachweise, etc.) 
  • Nebenbestimmungen Indirekteinleitergenehmigung/ Genehmigung Regenwasserbehandlungsbecken 
  • Umsetzung des neuen Entwässerungskonzeptes 
  • Ersatzbaustoffverordnung
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG 
  • § 24 NachwV 
  • § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Fehlende Beschilderungen an Lagerboxen (behoben am 16.11.2023) 
  • Beaufschlagte Auffangwanne (Tankstelle) (behoben am 17.11.2023) 
  • Registerführung für nicht nachweispflichtige Abfälle (vgl. § 24 Abs. 5 NachwV, bereits behoben) 
  • Nachweis Deklarationsanalyse Einzelentsorgungsnachweis (bereits behoben am 16.11.2023)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben
  • Fotodokumentation

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.