CTT GmbH
Datum
08.09.2023
zuletzt geändert Datum
11.12.2023
Datum der Umweltinspektion
22.08.2023
Anlagenbezeichnung
Anlage zum Umschlag, zur Behandlung und zur Zwischenlagerung von Abfällen und Tiermehl
Standort

Gaterweg 210

47229 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.1b, 5.5 und 6.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 7.12.1.1, 8.11.1.1, 8.11.2.1, 8.11.2.2, 8.12.1.1, 8.12.2, 8.15.1, 8.15.3
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
25 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
4 Stunden 15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Einhaltung / Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Bescheide und Anzeigen
  • Zustandsbesichtigung
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Immissionsschutz (Allgemein)
  • Abfallrecht (Allgemein)
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG,
  • § 47 KrWG,
  • § 100 WHG i. V. m. § 116 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Fehlender / defekter Witterungsschutz bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe. Eine Gewässer- oder Bodenverunreinigung kann nicht sicher ausgeschlossen werden. Ein vergleichbarer Mangel wurde auch im Rahmen der Umweltinspektion 2020 festgestellt2) Der Mangel ist behoben.
  • Unzureichende Reinigung der Verkehrs- und Umschlagsflächen; hier: Eisenoxidlagerfläche Verkehrsfläche hinter den Rundbogenhallen1) Der Mangel ist behoben.
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.