Entsorgungsbetriebe Essen GmbH
Datum
11.12.2023
zuletzt geändert Datum
10.04.2024
Datum der Umweltinspektion
09.11.2023
Anlagenbezeichnung
Wertstoffhof
Standort

Laupendahler Landstraße 142-144

45239 Essen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.1.2
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
15 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
1 Stunde
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Genehmigungskonformität
  • Abfallrecht
  • Immissionsschutz
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
  • § 47 KrWG
  • Genehmigung vom 21.09.2021
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Die Registerführung von gewerblichen Anlieferungen findet nur in Form der chronologischen Sammlung von Praxisbelegen (mit geschätzten Mengen/Volumen und ankreuzen der Abfallart) statt. Die notwendig Unterschrift gem. § 24 Absatz 1 NachwV fehlt.1)Der Mangel wurde abgestellt.
  • Die Abfallbilanz 2022 wurde nicht fristgerecht zum 01.04. des Jahres übermittelt.1) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Zwischenlagerung von Kühlgeräten auf einer ungeeigneten, nur dreiseitig geschlossenen Auffangvorrichtung.2)Der Mangel wurde abgestellt.
  • Nutzung eines Deckelcontainers für Sperrmüll ohne Lärmschutzauskleidung.2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Nutzung von 3 Containern ohne Kunststoffrollen.2)Der Mangel wurde eine Ersatzmaßnahme abgestellt.
  • Lagerung von Bauschutt in einem offenen Container.2) Der Mangel wurde abgestellt.
  • Lagerung von Kühlgeräten in einem Container ohne Aufkantung (jedoch mit Ölbindeschlauch).1)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.