Stauderstraße 219
45327 Essen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Abfallrecht
- Abwasser
- Immissionsschutz
- Wasserrecht
- § 47 KrWG
- § 52 BImSchG
- § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
- AwSV
• Der Abfüllschlauch der DK-Tankstelle war zu lang (siehe Nr.4.2 der TRwS 781) 2)
Der Mangel wurde abgestellt.
• Der Abscheider Halle ist lt. Bericht der Genralinspektion vom 19.09.2019 undicht. 2)
Der Mangel wurde abgestellt.
• Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung 1)
• Verspätete Abgabe des Jahresberichtes 2019
• Keine Stellungnahme zur nicht erreichten Recyclingquote
• Es wurden zu geringe Behandlungskontingente bei der Kaskadenanlage reserviert
• Fehler bei der Mengenermittlung (z. B. Berücksichtigung der Monochargen)
Die Mängel wurden abgestellt.
• Die Warneinrichtungen der Abscheider funktionierten aufgrund eines partiellen Stromausfalls nicht 1)
Die Mängel wurden am Abscheider Halle abgestellt und ein Konzept für den Abscheider Waschplatz erstellt.
• Lagerung von Abfällen in Containern an nicht hierfür zugelassen Stellen 1)
• Hartkunststoff und E-Schrott vor der EAG-Halle
• PPK an der Grenze zur Fa. WRL
Die Mängel wurden abgestellt.
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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