Entsorgungsbetriebe Essen GmbH
Datum
12.12.2022
Datum der Umweltinspektion
02.11.2022
Anlagenbezeichnung
Abfallzwischenlagerung und -behandlung
Standort

Stauderstraße 219

45327 Essen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.5
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.4, 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
5 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Abfallrecht
  • Abwasser
  • Immissionsschutz
  • Wasserrecht
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 47 KrWG
  • § 52 BImSchG
  • § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
  • AwSV
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Die Beregnungsanlage war nicht funktionstüchtig.2) - Der Mangel wurde zwischenzeitlich behoben.
  • Die Warneinrichtungen der beiden Abscheider waren nicht funktionstüchtig.2) - Der Mangel wurde zwischenzeitlich behoben.
  • Das Betriebstagebuch für die monatlichen Kontrollen der Abscheider wurde nicht ordnungsgemäß geführt.1) - Der Mangel wurde zwischenzeitlich behoben.
  • Lagerung von Kühlschränke auf dem Hallenboden ohne Auffangwanne.1) - Der Mangel wurde zwischenzeitlich behoben.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.