Stauderstraße 219
45327 Essen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Abfallrecht
- Immissionsschutz
- § 47 KrWG
- § 52 BImSchG
- Die Kontrolle des Betriebsgeländes wurde nicht regelmäßige durchgeführt und dokumentiert. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Die tägliche Funktionskontrolle der Regner wurde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Die Beregnungsanlage war zum großen Teil defekt und funktionierte nicht. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
- Lagerung von Altholz außerhalb der Lagerbox. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Lagerung von Kühlschränken in zwei Containern ohne Aufkantung. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
- Lagerung von Hartkunststoff in und neben einem Conatiner vor der Umschlagshalle für Elektroaltgeräte (EAG) ohne die erforderliche Anzeige. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
- Bereitstellung eines vollen Containers mit EAG ohne Witterungsschutz im Freien. 1) Der Mangel wurde abgestellt.
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.