An der Walkmühle 2
45356 Essen
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz, allgemein
- Abfallstromkontrolle
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
- Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Die Pflicht zur getrennten Sammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen nach § 3 Abs. 1 GewAbfV wurde ohne erkennbaren Ausnahmetatbestand nach § 3 Abs. 2 GewAbfV nicht eingehalten1,4)
- Die Registerpflichten nach § 49 KrWG wurden nicht erfüllt1,4)
- Für die Verbringung von Abfällen in das Ausland wurden existierten keine gültigen Verträge gemäß Artikel 18 der VVA.1)
- Lagerung von Altreifen an Gebäudewand (Mangel behoben)
- Unterhaltungs- und Kontrollmaßnahmen unzureichend durchgeführt1)
- Leckanzeige Dieseltank vollständig leer1) (Mangel größtenteils behoben)
- Lagerfläche rissig1) (Mangel behoben)
- Revisionsschreiben
- Bußgeld gem. § 69 Abs. 2 Nr. 8 KrWG
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.