Schmolz+Bickenbach Guss GmbH & Co. KG
Datum
02.02.2024
Datum der Umweltinspektion
23.11.2023
Anlagenbezeichnung
Gießerei für Edelstahl, Stahl- und Sphäroguß
Standort

Hülser-Str. 810

47803 Krefeld

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.4
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.7.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
52 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
12 Stunden 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immisisonsschutz, Emissionen
  • Industrielles Abwasser
Grundlage der Umweltinspektion
  • §§ 52, 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Erhebliche Mängel²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Einleitung eines Abwasserteilstroms in die öffentliche Abwasseranlage ohne die erforderliche Genehmigung 
  • Erforderliche Unterlagen konnten vor Ort nicht vorgelegt werden und wurde trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachgereicht 
  • Immissionsschutz: Keine Mänge
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.