Friedrich-Ebert-Str. 125
45473 Mülheim an der Ruhr
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Abfall
- Abfallstromkontrolle
- Immissionsschutz, allgemein
- Immissionsschutz, Emissionen
- VAwS
- Wasser
- VAwS-Prüfbericht
- Emissionsbericht/ Monitoringkonzept
- E-Messbericht
- Genehmigungsunterlagen
- Bewilligung
- Erlaubnis
Geringfügige Mängel:
a) Kennzeichnung der Stahlauffangwannen im Gefahrstofflager fehlt.
b) Dokumentation der Entwässerungsanlage (Entwässerungskonzept, Betriebstagebuch) ist unvollständig. (Der Mangel wurde inzwischen behoben)
Erhebliche Mängel:
a) Zwischenlagerung von Abfällen aus der Produktion erfolgt nicht nach dem Stand der Technik.
b) Ein zweites fahrbares Feuerlöschgerät im Gefahrstofflager fehlt. (Der Mangel wurde inzwischen behoben)
c) Bodenverunreinigung durch verschmutztes Regenwasser aus einem beladenen Container. (Der Mangel wurde inzwischen behoben)
d) Das Gefahrstofflager ist nicht an die Brandmeldeanlage angeschlossen. (Der Mangel wurde inzwischen behoben)
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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