Kalkwerke Oetelshofen GmbH & Co. KG
Datum
18.08.2022
zuletzt geändert Datum
03.01.2023
Datum der Umweltinspektion
06.07.2022
Anlagenbezeichnung
Halde Oetelshofen, Halde Schöller und Halde Holthauser Heide
Standort

Hahnenfurth 5

42327 Wuppertal

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
17 Stunden 45 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Abfallstromkontrolle
  • Genehmigungskonformität
  • Abwassereinleitung
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 47KrWG
  • § 22a DepV
  • § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Es wurden zwei Erosionsrinnen im Bereich der Westerweiterung der Halde Oetelshofen festgestellt.1) Der Mangel wurde abgestellt.  
  • Die Sanierung der Ostböschung der Halde Oetelshofen ist noch nicht erfolgt. 2,4) Der Mangel wurde abgestellt.  
  • Einige Rohre der Horizontaldrainage auf der 210 m Berme der Althalde Oetelshofen waren verstopft und somit nicht funktionsfähig. 2) Der Mangel wurde abgestellt.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.