VIEMETALL Viersener Metallveredlung Pottel GmbH & Co. KG
Datum
08.12.2023
Datum der Umweltinspektion
15.11.2023
Anlagenbezeichnung
Oberflächenbehandlung von Metallen (Galvanik)
Standort

Dammweg 8-10

41747 Viersen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.6
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.10.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
36 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz (Luftreinhaltung)
  • Abwasser
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Unzureichende Anlagendokumentation nach § 43 AwSV1) (Mangel wurde bereits bei der letzten Inspektion festgestellt.)
  • Unzulässige Lagerung von Abfällen im Außenbereich1) (Mangel wurde bereits bei der letzten Inspektion festgestellt.)
  • Fehlende Emissionsmessung1)
  • Nicht ordnungsgemäße Abluftleitung1) (Mangel ist behoben.)
  • Fehlende Dokumentation zu Wartungen und Kontrollen (Mangel ist behoben.) 1)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.