
Hinweise für Schulleitungen
Die folgende Auflistung der Unterstützungsmöglichkeiten hat den Zweck, Schulleitungen bei der Bearbeitung von Gewalterfahrungen zu unterstützen und diese in die Lage zu versetzen den Mitarbeitenden an Schulen entsprechende Ansprechpartner zu benennen.
Grundsätzlich muss bei schulischen Krisen das Krisenformular ausgefüllt werden und das Krisenteam der Bezirksregierung informiert werden. Die Nutzung des schulischen Notfallordners gibt wertvolle Hinweise und Handlungsanweisungen zu den einzelnen Gefährdungsgraden. Darüber hinaus ist es in der Regel notwendig, das schulische Team zur Krisenintervention einzuberufen.
Erreichbarkeit der zentralen Anlaufstelle
Aufgabe der zentralen Anlaufstelle ist es, die verschiedenen Angebote bekannt zu machen und zielführend weiterzuleiten. Die zentrale Anlaufstelle übernimmt somit eine Lotsenfunktion.
Erreichbarkeit der zentralen Anlaufstelle während der Servicezeiten der Bezirksregierung:
- Tel.: 0211 475 4044
- Mail: gewalterfahrung-schule
brd.nrw.de (gewalterfahrung-schule[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Krise / Notfallordner
Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Notfallordner zur schulischen Gewaltprävention und Krisenintervention aktualisiert und erweitert. Die Neuauflage wurde Anfang Mai 2023 allen Schulen in Nordrhein-Westfalen zugesandt. Erweitert wurde insbesondere der Krisenpräventionsteil, der auch als eigenes Handbuch online abrufbar ist.
Beratungstelefon
Die B·A·D GmbH bietet im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung eine kostenlose Telefonberatung 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche an. Das telefonische psychosoziale Beratungsangebot richtet sich an alle Landesbeschäftigte an Schulen und ist eine erste Anlaufstelle für Betroffene mit ihren Sorgen und Nöten. Sie können dort zu jeder Zeit und mit jedem Problem anrufen und bekommen Hilfe. Die Expertinnen und Experten beraten vertraulich und anonym und können entweder direkt am Telefon mit Rat und Tat zur Seite stehen oder den Weg zu weiterer Unterstützung aufzeigen.
Die Beratung ist unter der folgenden Telefonnummer zu erreichen: 0800 00 07 715.
Schulpsychologische Beratungsstellen
Alle Schulpsychologischen Beratungseinrichtungen im Regierungsbezirk Düsseldorf halten auf Ebene der Kreise bzw. kreisfreien Städte die Fachexpertise im Bereich des Schulpsychologischen Krisenmanagements und der Unterstützung bei Gewalterfahrungen an Schulen vor.
Über die Schulpsychologischen Beratungseinrichtungen erhalten alle Schulgemeinschaften und Landesbeschäftigte im Regierungsbezirk Düsseldorf hochqualifizierte psychosoziale Angebote und Unterstützung nach schulischen Krisenereignissen und Gewalterfahrungen. Die Nutzung der Beratung ist selbstverständlich vertraulich.
B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Die B∙A∙D GmbH ist als überbetrieblicher Dienst mit der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung und Beratung der Landesbeschäftigten an Schulen in Nordrhein-Westfalen vom Ministerium für Schule und Bildung beauftragt.
Die Angebote der digitalen Plattform „Sichere und gesunde Schule“ (siehe Link oben) richten sich an Schulleitungen, Lehrkräfte und weitere pädagogische Landesbeschäftigte an den Schulen des Landes NRW, Landesbeschäftigte der nachgeordneten Behörden und Einrichtungen des nachgeordneten Bereichs des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW. Sie dienen als Unterstützung zu den Themenfeldern der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit sowie des Gesundheitsmanagements. Zu allen drei Bereichen finden sich auf der Plattform Hinweise und unterstützende Angebote sowie digitale Angebote wie z. B. Webinare und Übungstutorials.
Die angebotenen Dienstleistungen sind im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW und den Bezirksregierungen kostenfrei.
Unterstützung durch das Personaldezernat
Ansprechbar für personalrechtliche Beratung ist das jeweilige Dezernat für Personalangelegenheiten. Unter „Personalzuständigkeiten“ (siehe Link oben) sind zuständigen Ansprechpersonen nach Schulformen aufgeführt.
Sobald sich eine Landesbeschäftigte/ein Landesbeschäftigter im Rahmen ihrer/seiner dienstlichen Tätigkeit Gewalt ausgesetzt sieht, ist die Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung der begangenen Tat ernsthaft in Betracht zu ziehen. Im Folgenden kann die betroffene Person in eigener Sache eine Strafanzeige erstatten bzw. einen Strafantrag stellen. Für die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift, die in diesem Zusammenhang erforderlich ist, wird ausdrücklich empfohlen, nicht die Anschrift des Wohnortes, sondern die des Dienstortes (Schuladresse) zu nutzen. Daneben kommt in Einzelfällen aus Fürsorgegründen die Erstattung einer Anzeige bzw. die Stellung eines Strafantrags durch die Bezirksregierung als Dienstvorgesetzte in Betracht.
Ausführliche Informationen bietet die Handreichung „Gewalt gegen Landesbeschäftigte an Schulen“.
Landesbeschäftigten als Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen kann zudem auf Antrag zur Bestreitung der notwendigen Kosten z.B. in Straf- oder Zivilverfahren ein Vorschuss oder (wenn Dienstbezüge nicht gezahlt werden) ein zinsloses Darlehen gewährt werden.
Nähere Informationen bietet der Runderlass „Rechtsschutz für Landesbeschäftigte“.
Für Fragen in diesem Zusammenhang stehen Ihnen jederzeit die jeweiligen Dezernentinnen und Dezernenten Ihrer Schulform des Dezernats 47 der Bezirksregierung Düsseldorf unterstützend zur Seite.
Hinweise zu Ordnungsmaßnahmen
Sofern Schülerinnen und Schüler Gewalthandlungen gegenüber Beschäftigten an Schulen vornehmen, kann die Schulleitung erzieherische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen beschließen und so das Fehlverhalten ahnden.
Das Dezernat 48 berät Schulleitungen im Einzelfall und ist zudem für die Bestätigung von Entlassungen von der Schule zuständig. Die für Ihre Schulform zuständige Ansprechperson können Sie der hinterlegten Übersicht zu den Zuständigkeiten des schulformbezogenen Schulrechts entnehmen (siehe Link oben).
Zur Klärung von Verfahrensfragen und als Grundgerüst für den täglichen Gebrauch wurde die Handreichung „Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen gegen Schülerinnen und Schüler“ an alle Schulleitungen verschickt. Sollte diese Ihnen nicht vorliegen, sprechen Sie uns bitte an. Wir übersenden Sie Ihnen gerne.
Arbeits-/Dienstunfall und Sachschäden
Im Zusammenhang mit Gewalterfahrungen an Schulen können Arbeits- bzw. Dienstunfälle oder auch Sachschäden auftreten. Das Team im Dezernat 12 der Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Bearbeitung, Prüfung und Anerkennung von Arbeits- und Dienstunfällen und die Erstattung der Unfallfürsorgeleistungen. Ebenso ist das Team zuständig für die Bearbeitung von Sachschadensanzeigen, wenn Sachschäden im Zusammenhang mit einem Dienstunfall entstanden sind.
Die notwendigen Formulare und Kontaktdaten sind auf den Seiten des Dezernats 12 hinterlegt (siehe Link oben).
Geschäftsstelle Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Kontakt: dez45.AuG
brd.nrw.de (dez45[dot]AuG[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Die Geschäftsstelle Arbeits- und Gesundheitsschutz in Dezernat 45 in der Bezirksregierung Düsseldorf koordiniert Anfragen von Schulen in den Themenfeldern Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilungen sowie Gesundheitsmanagement. Die Geschäftsstelle ist darüber hinaus für die Organisation und Durchführung der COPSOQ-Abfrage, der ASA-Sitzungen, für die Abfrage zur Arbeitssicherheit sowie für die Zusammenarbeit mit der B·A·D GmbH zuständig.
Personalvertretungen
Die Personalvertretungen für Beschäftigte an Schulen der Bezirksregierung Düsseldorf stehen Ihnen ebenso für vertrauliche Gespräche als Ansprechpersonen zur Verfügung.