Familiengrundschulzentren
Das Land NRW fördert Familiengrundschulzentren, welche einen „Knotenpunkt“ an Grundschulen im Stadtteil bildet, an denen vielfältige Angebote für Kinder und deren Familien gebündelt werden.
Familiengrundschulzentren bilden „Knotenpunkte“ an Grundschulen im Stadtteil, an denen vielfältige Angebote für Kinder und deren Familien gebündelt werden. Das Schulministerium baut diese Zentren nun weiter aus: Ab dem Schuljahr 2026/2027 entstehen landesweit 54 zusätzliche Standorte, insgesamt werden künftig 108 Familiengrundschulzentren gefördert.
Mit der neuen Richtlinie über die Förderung von Familiengrundschulzentren werden die bereits bestehenden Standorte im Schuljahr 2026/2027 verlässlich weiter gefördert. Die Antragstellung zur weiteren Förderung der bestehenden Standorte ist ab sofort möglich und sind bis zum 31. Juli des jeweiligen Jahres für die Dauer eines Schuljahres zu stellen.
Zudem ermöglicht es die überarbeitete Förderrichtlinie erstmals, neue Familiengrundschulzentren an Startchancen-Grundschulen einzurichten. Durch den Aufwuchs der weiteren Standorte der Familiengrundschulzentren in Nordrhein-Westfalen wird zudem das Verständnis der Offenen Ganztagsgrundschulen als ganztägige Bildungseinrichtung befördert.
In zwei Tranchen sollen landesweit bis zu 54 neue Familiengrundschulzentren entstehen. Antragsberechtigt sind alle kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, auf deren Gebiet mindestens zwei Offene Ganztagsgrundschulen liegen, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Für die Beantragung gelten folgende Fristen:
- Bei einer Einrichtung ab dem 1. August 2026 sind Anträge bis zum 30. April 2026 zu stellen. Zunächst können landesweit 15 neue Standorte gefördert werden.
- Bei einer Einrichtung ab dem 1. Februar 2027 sind Anträge bis zum 1. Oktober 2026 zu stellen. In der zweiten Ausbauphase können weitere landesweit 39 Standorte gefördert werden.
Der Geltungszeitraum der Förderrichtline erstreckt sich auf die Schuljahre 2026/27 bis 2028/29.
Neue Anträge können über das angegebene Postfach digital eingereicht werden.
Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung alle in der Förderrichtlinie angegebenen Unterlagen beigefügt sind.