Zuwendungen zur Durchführung von „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“
Mit dem „FerienIntensivTraining – Fit in Deutsch“ (BASS 11-02 Nr. 31) soll neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern an Schulen der Primarstufe sowie der Sekundarstufen I und II möglich gemacht werden, einen individuellen Lernzuwachs in der deutschen Sprache und eine Steigerung der Alltagskompetenzen zu erlangen. Das Training findet jeweils in den Oster-, Sommer- und Herbstferien statt.
Für das Förderprogramm Fit in Deutsch können grundsätzlich Maßnahmen zur Durchführung in den Osterferien, Sommerferien und Herbstferien beantragt werden.
Auf der Basis der vorliegenden Haushaltsmittel und pädagogischer Überlegungen werden Maßnahmen für die Sommer- und Herbstferien vorrangig gefördert. Bitte stellen sie sich in ihren Maßnahmeplanungen darauf ein.
Ich weise ebenfalls darauf hin, dass grundsätzlich eine Förderung nicht erfolgt, wenn noch Verwendungsnachweisverfahren aus dem Jahr 2024 oder früher offen sind. Eine Bewilligung ist auch nicht möglich, wenn zum Antragszeitpunkt noch Rückforderungen offen sind.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zuwendungsempfänger sind:
a) Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen,
b) Träger genehmigter Ersatzschulen
c) sonstige freie Träger (Maßnahmenträger) sowie
d) Universitäten und Hochschulen.
Gemäß Ziffer 4 Buchstabe h) müssen sonstige freie Träger nach Nummer 3 Buchstabe c) der Förderrichtlinie im Vereinsregister eingetragen sein.
Die Zuwendungsvoraussetzungen können Sie der Förderrichtlinie (nachfolgend in den Downloads zu finden) entnehmen. Ich weise hier besonders auf die Ziffer 4a „Die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler befinden sich in der Erstförderung“ hin. Dies bedeutet: Die Schülerinnen und Schüler müssen einen Zuwanderungshintergrund haben und können nicht in Deutschland geboren sein. Ebenso müssen sie sich in der Erstförderung befinden. Diese sollte (lt. Erlass) in der Regel zwei Jahre nicht überschreiten. Ob sich die Schülerinnen und Schüler in der Erstförderung befinden kann nur von der jeweiligen Schule beurteilt werden. Sie als Maßnahmeträger sind dazu verpflichtet dies vor Maßnahmebeginn in Erfahrung zu bringen.
Die Anträge sind vom Maßnahmenträger für die Osterferien spätestens bis zum 31.01., für die Sommerferien spätestens bis zum 30.04. und für die Herbstferien spätestens bis zum 31.07. eines Jahres einzureichen.
Anträge können ausschließlich für die bevorstehenden Ferien (Ostern, Sommer oder Herbst) gestellt werden. Die aktuellen Formulare und allgemein geltenden Kriterien können Sie vor Ende der Antragsfrist dieser Internetseite entnehmen.
Bitte beachten Sie besonders folgende Kriterien:
- Gemäß Ziffer 4 Buchstabe h) müssen sonstige freie Träger nach Nummer 3 Buchstabe c) der Förderrichtlinie im Vereinsregister eingetragen sein.
- Die Schülerinnen und Schüler müssen sich in der Erstförderung befinden. Dies bedeutet: Die Schülerinnen und Schüler müssen einen Zuwanderungshintergrund haben und können nicht in Deutschland geboren sein. Ebenso müssen sie sich in der Erstförderung befinden. Die Erstförderung sollte (lt. Erlass) in der Regel zwei Jahre nicht überschreiten. Ob sich die Schülerinnen und Schüler in der Erstförderung befinden kann nur von der jeweiligen Schule beurteilt werden. Sie als Maßnahmeträger sind dazu verpflichtet dies vor Maßnahmebeginn in Erfahrung zu bringen.
- Es können maximal 3 Maßnahmen beantragt werden. Bei Erstanträgen eines Maßnahmeträgers kann maximal nur 1 Maßnahme beantragt werden. Des Weiteren findet bei Erstantragstellern eine erweiterte Verwendungsnachweisprüfung statt. Hierzu sind sämtliche Belege vorzulegen.
- Achten Sie darauf immer die aktuellen Vordrucke zu verwenden, da diese regelmäßig aktualisiert werden. Diese befinden sich Bereich Downloads und Formulare und sind als beschreibbare PDF-Dateien herunterzuladen. Beachten Sie bitte auch bei jeder Antragstellung alle weiteren Unterlagen vollständig einzureichen. Dies umfasst unter anderem auch die Qualifikationsnachweise, C1 Nachweise und LaSI Schulungsnachweise aller Lernbegleiter, sowie einen aktuellen Vereinsregisterausdruck.
- Richten Sie Ihre Anliegen/Anträge und Fragen bitte ausschließlich und schriftlich an das Funktionspostfach Dez48.Ferienprogramm
brd.nrw.de (Dez48[dot]Ferienprogramm[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel ist der vereinfachte Verwendungsnachweis (nachfolgend in den Downloads zu finden) vollständig und zusammen mit einer Teilnehmerliste (nachfolgend in den Downloads zu finden) ausgefüllt vorzulegen (siehe auch die Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweises (nachfolgend in den Downloads zu finden)).
Nicht verausgabte Fördermittel sind an die jeweilige Bewilligungsbehörde unaufgefordert binnen acht Wochen nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme zurückzuzahlen. Neue Antragsteller müssen sich einer ausführlichen Belegprüfung unterziehen.
Hinweis
Ist bei öffentlichen Trägern ein besonderer Bedarf gegeben, kann mit uns Kontakt aufgenommen werden, um eine bedarfsorientierte Antragstellung zu ermöglichen.
Vor Antragstellung sowie vor Einreichung des Verwendungsnachweises, die Formulare vollständig ausfüllen, unterschreiben, einscannen und als nicht beschreibbares PDF per E-Mail versenden.
Fachtag am 12.09.2026 zum Thema „Brücken bauen – Von der Vokabel zur Teilhabe“
Liebe Sprachlernbegleitungen,
ein wichtiger Baustein der Sprachförderung innerhalb des Landesprogramms „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“ ist der Aufbau von Sprachstrukturen, die dann in geschützten Begegnungssituationen angewandt werden. Wortschatz wird brauchbar, wenn man ihn in unterschiedlichen möglichst authentischen Kontexten anwendet, umformt, an die Gesprächssituation und an die Gesprächspartner anpasst. Sprechhemmungen verschwinden am ehesten, wenn wir wissen, dass wir verstanden werden und unser Anliegen verständlich machen können.
Ein Ziel des Programms ist, Sprechhemmungen bei Kindern und Jugendlichen abzubauen. Sie sollen ermutigt werden, Deutsch auch – entsprechend des „Icelandic Village-Konzept“ – außerhalb der geschützten Lernumgebung zu sprechen, selbst wenn sie es noch nicht perfekt beherrschen. Wie kann mündlicher Spracherwerb spielerisch gelingen? Wie lassen sich Sprachstrukturen und Wortschatz aufbauen und sinnvoll anwenden? Wie können Sprechhemmungen überwunden werden?
Wir möchten beim diesjährigen Fachtag mit dem Titel „Brücken bauen – Von der Vokabel zur Teilhabe“ Ihnen als erfahrenen Sprachlernbegleitungen die Möglichkeit geben, sich im Bereich der Förderung des Deutschen als Fremd- bzw. Zweitsprache weiter zu professionalisieren, sich in Ihrer Rolle zu vernetzen, auszutauschen und wir möchten Ihnen neue Ideen an die Hand geben.
Neben Gesprächsinseln zu unterschiedlichen Aspekten rund um die inhaltliche Umsetzung des Programms wird es die Möglichkeit geben, an zwei von drei praxisnahen Workshops teilzunehmen, die sowohl von Lehrkräften als auch von einer erfahrenen Sprachlernbegleitung durchgeführt werden. Es soll ein Tag auf Augenhöhe sein, der Sie in Ihrer Rolle als Sprachlernbegleitung bestärkt und Sie für Ihre Weiterarbeit inspiriert.
Wie bereits im letzten Jahr können Sie Ihre Qualifikation als Sprachlernbegleitung durch die Teilnahme am Fachtag auffrischen (entsprechend der Teilnahme an der Perspektivschulung online).
Informationen auf einen Blick:
💡 Fachtag zu dem Thema „Brücken bauen - Von der Vokabel zur Teilhabe“
📆 12. September 2026, 09:00 bis 15:00 Uhr
🧭 DJH Jugendgästehaus Adolph Kolping, Silberstraße 24-26, 44137 Dortmund
🍽️ kostenloses Mittagessen
📌 Teilnahme an zwei Workshops und an Gesprächsinseln
🥇 Erneuerung der Qualifikation als Sprachlernbegleitung
Hier geht es zur Anmeldung: https://extra.bra.nrw.de/query2/457872
Noch ein Hinweis: Die Teilnahme am Fachtag ist kostenlos und freiwillig. Wir möchten, dass möglichst viele Sprachlernbegleitungen einen Platz bekommen. Sollten Sie also doch nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte rechtzeitig oder im Krankheitsfall auch kurzfristiger mit einer E-Mail an ferienintensiv-training
bra.nrw.de (ferienintensiv-training[at]bra[dot]nrw[dot]de) ab.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Das Team der Landeskoordination der Schulungen