Landesprüfungsamt – Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen
Das Landesprüfungsamt ist zuständig für die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen sowie für die Anrechnung von Studienzeiten auf das Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen
Nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) oder der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) werden unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten eines verwandten Studiums im In- und Ausland sowie eines im Ausland betriebenen Humanmedizin-, Zahnmedizin- oder Pharmaziestudiums in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet und die im Rahmen dieses Studiums abgelegten Prüfungen anerkannt, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.
Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn das Studium im In- und Ausland nach Inhalt, Art und Umfang der in der jeweiligen Approbationsordnung vorgeschriebenen Ausbildung entspricht.
Formulare und Hinweise Antrag
Bitte schicken Sie Ihren Antrag nebst Unterlagen an folgende Adresse:
Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin,
Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Eine telefonische Sprechzeit findet bis auf Weiteres nicht statt. Nutzen Sie gerne die genannte E-Mail-Adresse. Eine Vorbesprechung der einzureichenden Unterlagen ist nicht erforderlich. Eventuell fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: