16. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Grevenbroich
(Änderung von AFA in GIB-Z)
Anlass für diese Regionalplanänderung ist ein Antrag der Stadt Grevenbroich vom 9. Februar 2023 und die Suche eines international tätigen Konzerns nach drei Standorten im Rheinischen Revier für die Errichtung von Hyperscale Rechenzentren. Für die Ansiedlung in Gänze ist es nach Angaben des Investors unabdingbar, dass sich die drei Standorte in räumlicher Nähe von max. 30 km zueinander befinden. Im Zuge der Suche nach geeigneten Flächen haben sich zwei Standorte im Regierungsbezirk Köln konkretisiert und aufgrund der räumlichen Lage innerhalb des Rheinischen Reviers wird die Stadt Grevenbroich als dritter Standort präferiert. Unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen eines Rechenzentrums wurde ein Standort nordwestlich des Industriegebiets Ost (IG-Ost) identifiziert.
Ziel der Änderung ist es, durch den Aufbau neuer Dateninfrastrukturen einen Beitrag für die digitale Zukunft im Rheinischen Revier zu leisten und damit zur Transformation der Wirtschaft beizutragen. Von der Ansiedlung der Rechenzentren und dem hiermit verbundenen Aufbau einer Dateninfrastruktur verspricht sich die Region eine Signalwirkung und daraus folgend weitere Ansiedlungen von High-Tech-Betrieben in der Region.
Die 16. Änderung des RPD beabsichtigt im Wesentlichen die raumordnerischen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Rechenzentrums und untergeordneter Nebenanlagen mit der Festlegung des Bereichs als „Zweckgebundener Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB-Z) zu schaffen. Die unmittelbare Nähe zu schutzbedürftigen Nutzungen (Wohngebiet) sowie die Umverteilung regionaler Bedarfe für ein Vorhaben von regionaler Bedeutung sprechen eindeutig für die Festlegung der Fläche als GIB-Z. Für die Festlegung des GIB-Z ist für die Bestimmbarkeit der Zweckbestimmung eine Ergänzung der textlichen Festlegungen in Z6 des Kapitels 3.3.2 des RPD erforderlich. Im rechtskräftigen RPD ist das rund 23 ha große Plangebiet derzeit als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich" (AFA) festgelegt.
Die zeichnerische Festlegung im RPD erfolgt im Maßstab 1:50.000 und ist auch in dieser Darstellungsebene bei der raumordnerischen Bewertung nachfolgender raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen anzuwenden. Bei dem Änderungsbereich handelt es sich derzeit um eine Ackerfläche. Der Planbereich ist vollständig von Siedlungsnutzungen umgeben. Im südöstlich angrenzenden IG-Ost ist ein ca. 15 ha großes Logistikzentrum (Lidl-Zentrallager) in Bau. Im nordwestlich angrenzenden ASB für Gewerbe (ASB-GE) ist kürzlich ein Logistikzentrum einer Chipsfabrik (TST-Logistik) mit ca. 7 ha fertiggestellt worden. Somit grenzen gewerblich genutzte bauliche Großstrukturen unmittelbar an das Plangebiet an. Im Norden und im Süden schließen die Ortsteile Wevelinghoven und Stadtmitte an. Zudem wird das Plangebiet im Osten durch die L361 abgegrenzt. Im RPD ist der rund 23 ha große Bereich derzeit als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich festgelegt. Diese zeichnerische Festlegung soll nun in Siedlungsraum geändert und als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit der Ergänzung der Zweckbindung Rechenzentrum und untergeordnete Nebenanlagen (GIB-Z) festgelegt werden.
bisheriges Verfahren
Frühzeitige Unterrichtung
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden frühzeitig – unter anderem durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 9. März 2023 und einer Sonderbeilage zum Amtsblatt – von der Aufstellung des Raumordnungsplans unterrichtet. Die öffentlichen Stellen wurden zudem aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können.
Scoping
Nach § 8 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist bei der Änderung von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf die Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.
Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, wurden hierbei beteiligt. Ihnen wurde im Rahmen des Scopings Gelegenheit gegeben, sich zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu äußern. Soweit sich aus den Stellungnahmen im Rahmen dieser Beteiligung relevante Vorschläge bezüglich des Umweltberichtes oder der Umweltprüfung ergaben, wurden diese berücksichtigt.
Aufstellungsbeschluss
Der Regionalrat Düsseldorf hat am 15. Juni 2023 den Aufstellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst.
Die Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss können der Sitzungsvorlage unter dem TOP 6 der 93. Sitzung des Regionalrates eingesehen werden.
Beteiligungsverfahren
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde gemäß § 9 Absatz 2 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG in der Zeit vom 14. Juli bis einschließlich 14. August 2023 Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse zusammengestellt. Die Anregungen und Bedenken wurden anschließend regionalplanerisch bewertet.
Feststellungsbeschluss
Auf Grundlage aller eingereichten Stellungnahmen und der regionalplanerischen Bewertungen hat der Regionalrat am 14. Dezember 2023 mehrheitlich – bei sechs Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und einer Gegenstimme der Partei DIE LINKE – den Feststellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst.
Bekanntmachung
Der Landesplanungsbehörde wurde die Regionalplanänderung mit Bericht vom 22. Dezember 2023 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass keine Einwendungen erhoben werden.
Der Bekanntmachungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. April 2024 wurde am 29. Mai 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 311) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Regionalplanänderung wirksam.
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