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Zeugnisanerkennung

Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse mit der Hochschulreife (Abitur).

Die Bezirksregierung Düsseldorf prüft die Gleichwertigkeit ausländischer Schulzeugnisse zur Hochschulreife (Abitur) in Nordrhein-Westfalen. 

Antragsberechtigt sind nur Personen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und gemeldet sind oder einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen nachweisen können (Ausbildungsvertrag oder schriftliche Bestätigung über die zukünftige Beschäftigung vom Arbeitgeber).

Sie erhalten eine Bescheinigung, sofern die Gleichwertigkeit zum Abitur mit Hochschulzugang (entweder fachgebunden oder allgemein) anerkannt wird, die aussagt, welchem Schulabschluss Ihre im Ausland erworbene Schulabschluss /Bachelor entspricht.

Sie ist gültig für Bewerbungen auf dem im Nordrhein-Westfalen Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen, aber nicht für die Zulassung an Hochschulen. 

Unsere Anerkennungsstelle in folgenden Fällen örtlich zuständig: 

  • für deutsche Staatsangehörige, die in Nordrhein-Westfalen studieren bzw. arbeiten möchten;
  • für ausländische Staatsangehörige, die eine Anerkennung der Hochschulreife zu anderen Zwecken beantragen (z.B. Ausbildung oder Arbeit). Wenn Sie sich um einen Studienplatz bewerben wollen, finden Sie die notwendigen Informationen unter: Wege-ins-Studium oder anabin oder Uni-assist e.V..

Hinweis:
Wir bewerten nach den Maßstäben der Bewertungsvorschläge, die in der Datenbank anabin einsehbar sind.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Schulabschluss dem Abitur entspricht, können Sie eine eigene Vorprüfung auf der Seite des deutschen Akademischen Auslandsdienstes vornehmen: 
Zulassungsdatenbank

📌 Abgrenzung

Wir sind nicht zuständig für:

MITTLERER SCHULABSCHLUSS
Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse bis zum mittleren Schulabschluss ist in NRW die Bezirksregierung Köln zuständig.

HOCHSCHULABSCHLUSS
Die Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses (bspw. Bachelor, Master, Diplom) kann bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) gegen eine Gebühr und ausschließlich online beantragt werden.