Überschwemmungsgebiet (Symbolbild)
08.03.2023

Überschwemmungsgebiet Moersbach angepasst: Unterlagen liegen aus

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Moersbachs von Kilometer 0,88 bis Kilometer 29,27 und der Nebengewässer im Regierungsbezirk Düsseldorf geändert.

Die Änderungsverordnung tritt am 9. März 2023 in Kraft. Die Änderung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes betrifft Flächen im Bereich der Stadt Moers.

Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets des Moersbachs und der Nebengewässer trat am 2.Februar 2012 in Kraft. Eine Überprüfung der Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes in zwei Teilbereichen (am Moersbach bei km 14,9 und am Hülsdonker Flutgraben zwischen km 2,2 und km 2,6) hat ergeben, dass bislang als Überschwemmungsgebiet erfasste Flächen bei einem HQ100 nicht überschwemmt werden. Die Übersichtskarten und die Detailkarte 6 wurden daraufhin angepasst.

Die Unterlagen für die geänderte Festsetzung des Überschwemmungsgebietes können bei der Stadt Moers sowie bei der Bezirksregierung Düsseldorf während der Dienstzeiten eingesehen werden. Darüber hinaus kann das ermittelte Überschwemmungsgebiet auch im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf aufgerufen werden unter: 

https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/wasserwirtschaft/hochwasserrisiken-und-hochwasserschutz/festgesetzte-12 

Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen, wenn ein Gebiet ein bedeutsames Hochwasserrisiko aufweist oder für die Hochwasserentlastung und Rückhaltung benötigt wird. Hierzu sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf denen statistisch einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist (HQ100). Hochwasser ist ein natürliches Ereignis, das z.B. durch starke Regenfälle entsteht und zu einer Überflutung der anliegenden Flächen führt.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Regeln und Verbote, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen.

Mit der Festsetzung sind keinerlei bauliche Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handelt sich lediglich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis entsteht. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger.