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Schulfachliche Aufsicht über Gymnasien, Weiterbildungskollegs und die gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen
Das Dez. 43 nimmt die schulfachliche Aufsicht für die Schulen der Schulform Gymnasium, die gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen sowie für die Schulen des Zweiten Bildungswegs (Weiterbildungskollegs) wahr.