Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M1
Studierende legen den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung frühestens nach einem Studium der Medizin von vier Semestern (=zwei Jahren) ab (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 Approbationsordnung für Ärzte - ÄAppO). Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Prüfungsteil.
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung - M1
Vorab kann die Anerkennung des bereits abgeleisteten Krankenpflegedienstes (KPD), sowie der Ersten Hilfe beantragt werden.
Den Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung inkl. Hinweise können Sie bereits ca. zwei Monate vor Ablauf der eigentlichen Anmeldefrist (jeweils 10. Januar und 10. Juni) über den nebenstehenden Link downloaden.
Bitte drucken Sie den Antrag nicht doppelseitig aus. Sie tragen somit zu einer schnelleren Bearbeitung bei. Vielen Dank.
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