Landesprüfungsamt – Ärztliche Prüfung
Arzt/Ärztin [gr.: archíatros »Oberheilkundiger«], ist die Berufsbezeichnung für Personen, die nach einer wissenschaftlichen Ausbildung den Heilberuf ausüben und durch die Approbation zum Führen dieser Bezeichnung berechtigt sind.
Humanmedizin
Aufgaben der Ärzte und Ärztinnen sind Krankheiten zu erkennen, zu heilen oder zu lindern und das Leben, auch das werdende, zu schützen. Sie haben der Gesundheit des Einzelnen wie der Gesamtbevölkerung zu dienen. Dazu gehören auch Gesundheitsberatung, Krankheitsvorsorge, -früherkennung und Wiedereingliederung (Rehabilitation) Kranker und Behinderter in die Gesellschaft.
Das Landesprüfungsamt betreut die Studierenden der Medizin der folgenden Universitäten
- Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- Universität zu Köln
- RWTH Rheinisch-Westfälisch Technische Hochschule Aachen
- Ruhr-Universität Bochum
- Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- Universität Duisburg-Essen - Campus Essen
- Westfälische Wilhelms-Universität Münster
- Universität Witten / Herdecke
- Universität Bielefeld
in allen Fragen zu den Abschnitten der Ärztlichen Prüfung (ausgenommen Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bei Modellstudiengängen).
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