Apotheker am Medikamentenschrank

Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung – P2

Der Zweite Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren (= acht Semester) abgelegt werden.

Den Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung können Sie bereits ca. zwei Monate vor Ablauf der eigentlichen Anmeldefrist (jeweils 10. Januar und 10. Juni) über den nebenstehenden Link downloaden.

Bitte drucken Sie den Antrag nicht doppelseitig aus. Sie tragen somit zu einer schnelleren Bearbeitung bei. Vielen Dank.