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Vereinsaufsicht
Das Dezernat 21 ist ausschließlich für die Vereine zuständig, denen Rechtsfähigkeit verliehen wurde. Dies sind zum einen die sogenannten Altvereine, Vereine die vor dem Jahr 1900 gegründet wurden und eine Konzession (Genehmigung) erhielten und wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB.
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