550.000 Euro für einen guten Zweck

Das Land NRW erbte aktuell in Rahmen einer Fiskalerbschaft 550.000 Euro. Das Geld wurde an eine gemeinnützige Organisation verlost.

Im Rahmen einer Fiskalerbschaft beerbte das Land Nordrhein-Westfalen eine Erblasserin, die ein Vermögen von ca. 550.000 Euro hinterließ.

In ihrem Testament hatte die Erblasserin alle Verwandten enterbt, sodass das Erbe nach den gesetzlichen Bestimmungen dem Fiskus des Landes, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, zugefallen ist. Zugleich bestimmte die Erblasserin, dass ihr gesamtes Vermögen einer gemeinnützigen Organisation zugwendet werden solle, die sich im Gegenzug zur Grabpflege verpflichtet. Als mögliche Begünstigte nannte sie in ihrem Testament vier gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Krebshilfe, Kinderhilfswerke, Krankenfürsorge und Tierschutz.

Die Auslegung des Testaments ergab, dass das Vermögen der Erblasserin, verbunden mit der von ihr gemachten Auflage, einer einzigen der genannten Zwecke bzw. Organisationen zugutekommen sollte und die Erblasserin keine Prioritäten bei der Auswahl der Organisationen gesetzt hatte. Um diese Wünsche der Erblasserin zu berücksichtigen und gleichzeitig ein faires Auswahlverfahren zu gewährleisten, entschloss sich die Bezirksregierung den Zuwendungsempfänger per Losverfahren zu bestimmen.

Die Auslosung fand am 05.10.2016 unter Teilnahme von Vertretern der vier Organisationen statt. Der Vertreter der begünstigten Organisation nahm den Losentscheid begeistert an und versprach, am Ende des Jahres über die Verwendung des Geldes zu berichten. Weitere Informationen zu Fiskalerbschaften finden Sie hier.