Fiskuserbschaften
Das Dezernat 12 verwaltet als Vertreter des Fiskus des Landes Nordrhein-Westfalen Nachlässe, wenn zuvor ein Amtsgericht als Nachlassgericht festgestellt hat, dass für den Nachlass eines Verstorbenen (Erblassers) keine Erben aufzufinden sind oder alle bekannten Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Regierungsbezirk Düsseldorf hatte.
Erst wenn ein Fiskuserbschaftsbeschluss ergangen ist, können von hier aus auch Ansprüche, die Gläubiger gegen den Nachlass geltend machen, befriedigt werden.
Um Ansprüche zeitnah geltend zu machen, sollten sich Gläubiger daher zunächst an das örtlich zuständige Nachlassgericht wenden. Das Nachlassgericht kann auch gfls. Kontakt zu einem Nachlasspfleger oder einem Testamentsvollstrecker vermitteln.
Ansprechpersonen
Telefon | Telefax | ||
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Frau Ilona Marksteiner | 0211 475-1016 | 0211 475-2974 | ilona.marksteiner [at] brd.nrw.de (E-Mail) |
Frau Madeline Möller | 0211 475-4945 | 0211 475-2974 | madeline.moeller [at] brd.nrw.de (E-Mail) |
Frau Anna-Maria Roland | 0211 475-5303 | 0211 475-2974 | anna-maria.roland [at] brd.nrw.de (E-Mail) |
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