Fiskuserbschaften
Hinterlässt ein im Regierungsbezirk Düsseldorf Verstorbener keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus dann stellt das Nachlassgericht den Fiskus des Landes NRW als Erben fest (Fiskuserbschaftsbeschluss).
Das Dezernat 12 verwaltet als Vertreter des Fiskus des Landes Nordrhein-Westfalen Nachlässe, wenn zuvor ein Amtsgericht als Nachlassgericht festgestellt hat, dass für den Nachlass eines Verstorbenen (Erblassers) keine Erben aufzufinden sind oder alle bekannten Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Regierungsbezirk Düsseldorf hatte.
Erst wenn ein Fiskuserbschaftsbeschluss ergangen ist, können von hier aus auch Ansprüche, die Gläubiger gegen den Nachlass geltend machen, befriedigt werden.
Um Ansprüche zeitnah geltend zu machen, sollten sich Gläubiger daher zunächst an das örtlich zuständige Nachlassgericht wenden. Das Nachlassgericht kann auch gfls. Kontakt zu einem Nachlasspfleger oder einem Testamentsvollstrecker vermitteln.
Ansprechpersonen
Telefon
Telefax
E-Mail
Frau Ilona Marksteiner
0211 475-1016
0211 475-2974
ilona.marksteiner [at] brd.nrw.de (E-Mail)
Frau Madeline Möller
0211 475-4945
0211 475-2974
madeline.moeller [at] brd.nrw.de (E-Mail)
Frau Anna-Maria Roland
0211 475-5303
0211 475-2974
anna-maria.roland [at] brd.nrw.de (E-Mail)
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