
Rettung (Symbolbild) / ©pichitstocker - stock.adobe.com
Gefahrenabwehr
Das Dezernat 22 ist im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Aufsichtsbehörde über den Brandschutz, den Katastrophenschutz und das Rettungswesen. Neben diesen Bereichen ist das Dezernat 22 auch geschäftsführende Stelle des Krisenstabes der Bezirksregierung.
Krisenstab - Koordination im Krisenfall
Der Krisenstab der Bezirksregierung koordiniert die Gefahrenabwehrmaßnahmen im Regierungsbezirk, wenn mehrere Kreise oder kreisfreie Städte von Großeinsatzlagen oder Katastrophen betroffen sind. Dies betrifft sowohl den Einsatz von Einheiten des Katastrophenschutzes als auch Verwaltungsmaßnahmen. Der Krisenstab kann den Kreisen und kreisfreien Städten Weisungen erteilen. Im Krisenstab wirken alle fachlich betroffenen Organisationseinheiten unter einheitlicher Leitung mit.