
Wirtschaftliche Angelegenheiten des Brand- und Katastrophenschutzes
Das Land NRW sieht verschiedene Maßnahmen zur optimalen Aufstellung im Rahmen der Bewältigung von Großschadensereignissen, des Zivilschutzes und des Feuerschutzes vor.
Neben der Zahlung des Landes einer jährlichen Investitionspauschale für den Brandschutz und die Hilfeleistung in den Gemeinden und Gemeindeverbänden unterstützt das Land NRW mit der Kreispauschale die Kreise und kreisfreien Städte bei der Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung überörtlicher und landesweiter Hilfsmaßnahmen. Bei Einsätzen zur Großschadensabwehr oder bei landesweit bedeutsamen Großereignissen auf Anordnung des Ministeriums des Innern übernimmt das Land NRW die entstehenden Kosten nach Amtshilfegrundsätzen.
Zur Sicherstellung einer leistungsfähigen überörtlichen und landesweiten Gefahrenabwehr fördert das Land Übungen der Katastrophenschutz-Komponenten (Landeskonzepte) der Kreise und kreisfreien Städte. Der Bund und das Land unterstützen die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen und Feuerwehren durch Bereitstellung von Fahrzeugen und Ausstattung. Die hierbei mitwirkenden Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz sind der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, die Johanniter-Unfall-Hilfe sowie der Malteser Hilfsdienst.
Grundlage der Verwaltung der landeseigenen Ausstattung sind die Richtlinien für die Beschaffung und Verwaltung der landeseigenen Ausstattung gem. § 5 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015. Die Kostenerstattung der landeseigenen Fahrzeuge, ihrer Ausstattung aus Landesmitteln sowie ihrer Unterbringung obliegt den Bezirksregierungen, die der bundeseigenen Fahrzeuge und Ausstattung den Kreisen und kreisfreien Städten aus bereitgestellten Haushaltsmitteln des Bundes. Der Bezirksregierung obliegt im Rahmen der Bewirtschaftung der Bundesmittel die Anforderung gegenüber dem Ministerium des Innern sowie die Bereitstellung und Verteilung der Haushaltsmittel im Regierungsbezirk an die Kreise und kreisfreien Städte.
Die von den o.g. Hilfsorganisationen verwalteten Einsatzeinheiten und Wasserrettungszüge im Katastrophenschutz werden separat u.a. für Übungen und Ausbildungsmaßnahmen gefördert.
Das Land NRW trägt zudem die Kosten für die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte mit Kompetenzzentrum (Institut der Feuerwehr NRW). Für die ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher Feuerwehren übernimmt das Land u. a. die notwendigen Fahrgelder sowie die durch die Teilnahme von ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher Feuerwehren zu ersetzenden Arbeitsentgelte und Verdienstausfälle.
Der Verband der Feuerwehren NRW wird für seine gesetzlichen Aufgaben gefördert. Dazu gehören die Pflege des Zusammenhalts und der Tradition der Feuerwehren, die Förderung der Ausbildung, Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung, die Unterstützung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren durch Facharbeit in den Bereichen Wissenschaft und Technik sowie die Förderung der Kinderfeuerwehren.
Weiterführende Links
- Richtlinie für die Beschaffung und Verwaltung landeseigener Einsatzmittel im Katastrophenschutz
- Anlage 1: Jährliche Erklärung für das Kalenderjahr
- Anlage 2: Pauschalen Landesfahrzeuge
- Anlage 3: Fahrtenbuch
- Anlage 4: Antrag auf Nutzung von Fahrzeugen des Landes Nordrhein- Westfalen
- Anlage 5: Schadens- und Verlustmeldung
- Anlage 6: Ausführlicher Wartungsplan mit Fristen für Katastrophenschutz- Kraftfahrzeuge
- Anlage 7: Beispiel Jahresabrechnung
- Anlage 8: Europäischer Unfallbericht
- Anlage 9: Hinweise für Unfallgegner zur Abwicklung von Verkehrsunfällen
- Anlage 10: Muster Vordruck Jahresabrechnung
- Verwaltungsvorschrift zur Richtlinie für die Beschaffung und Verwaltung der landeseigenen Einsatzmittel im Katastrophenschutz
- Richtlinien über die Haltung und Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kraftfahrzeugrichtlinien KfzR)