Rettungsdienstschulen - Ausbildung von Rettungsdienstpersonal
Neben Notärzten und Leitstellenpersonal sind im Rettungsdienst u.a. Notfallsanitäter, Rettungssanitäter und Rettungshelfer tätig. Die Berufs-form des Rettungsassistenten ist durch den Notfallsanitäter abgelöst worden.
Die Ausbildung von Notfallsanitätern, Rettungssanitätern und Rettungshelfern oder auch die Weiterbildung von Rettungsassistenten wird von Rettungsdienstschulen vorgenommen. Diese Schulen sind von der Bezirksregierung staatlich anzuerkennen und regelmäßig zu überprüfen.
Luftrettung
Dem Rettungsdienst stehen nicht nur bodengebundene Kraftfahrzeugen, sondern bei besonderen Einsätzen auch Hubschrauber zur Verfügung. Hierzu hält das Land Rettungshubschrauber und Intensivtransporthubschrauber vor, deren Betrieb durch kommunale Trägergemeinschaften geregelt wird.
Strebt ein privates Unternehmen die Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung oder des Krankentransports im Regierungsbezirk Düsseldorf oder Köln an, ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Genehmigung einzuholen. Für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster (und soweit das Unternehmen keinen Sitz in Nordrhein-Westfalen hat) ist die Bezirksregierung Münster die zuständige Genehmigungsbehörde.