Rettungsdienst und Notarzt versorgen schwer kranken Mann an einer Einsatzstelle

Rettungsdienst - Es kommt auf Sekunden an

Die medizinische Notfallversorgung durch den Rettungsdienst stellt im bevölkerungsreichsten Regierungsbezirk eine besondere Aufgabe dar.

Die Notfallrettung und der Krankentransport obliegen in erster Linie den Kreisen und kreisfreien Städten. Der Bevölkerungsreichtum des Regierungsbezirks Düsseldorf stellt den Rettungsdienst mit jährlich nahezu einer Million Einsätzen vor eine immense Herausforderung. Dabei arbeiten die kommunal angegliederten öffentlichen Rettungsdienste mit Hilfsorganisationen und genehmigten privaten Unternehmern zu jeder Tageszeit zusammen, um die Versorgung der Bürger zu gewährleisten / die Gesundheit und das Leben der Bürger zu schützen.

Fach- und Rechtsaufsicht

Die Bezirksregierung Düsseldorf nimmt hier die Fach- und Rechtsaufsicht wahr, um die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes zu unterstützen und sicher zu stellen. Dazu kann sich die Bezirksregierung jederzeit über die Wahrnehmung der Aufgaben unterrichten lassen und den Leistungsstand des Rettungsdienstes überprüfen. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich mitzuteilen. Weiterhin können Weisungen erteilt werden.

Die Kommunen sind im Rahmen der rettungsdienstlichen Aufgabenerfüllung gesetzlich dazu verpflichtet, Rettungsdienstbedarfspläne zu erstellen. In einem solchen Bedarfsplan sind die für die Notfallrettung und Krankentransport wichtige Modalitäten festzuschreiben. Hierzu gehören insbesondere die Zahl und Standorte der Rettungswachen, Zahl der Rettungsdienstfahrzeuge und -personal, Qualitätsanforderungen oder auch Maßnahmen sowie Planungen für Vorkehrungen bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker.

Sofern die Kreise mit ihren kreisangehörigen Gemeinden oder die Kommune mit den Krankenversicherungen kein Einvernehmen über die Inhalte des Rettungsdienstbedarfsplanes erzielen, trifft die Bezirksregierung die notwendigen Festlegungen.

Rettungsdienstschulen - Ausbildung von Rettungsdienstpersonal

Neben Notärzten und Leitstellenpersonal sind im Rettungsdienst u.a. Notfallsanitäter, Rettungssanitäter und Rettungshelfer tätig. Die Berufs-form des Rettungsassistenten ist durch den Notfallsanitäter abgelöst worden.

Die Ausbildung von Notfallsanitätern, Rettungssanitätern und Rettungshelfern oder auch die Weiterbildung von Rettungsassistenten wird von Rettungsdienstschulen vorgenommen. Diese Schulen sind von der Bezirksregierung staatlich anzuerkennen und regelmäßig zu überprüfen.

 

Luftrettung

Dem Rettungsdienst stehen nicht nur bodengebundene Kraftfahrzeugen, sondern bei besonderen Einsätzen auch Hubschrauber zur Verfügung. Hierzu hält das Land Rettungshubschrauber und Intensivtransporthubschrauber vor, deren Betrieb durch kommunale Trägergemeinschaften geregelt wird.

Strebt ein privates Unternehmen die Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung oder des Krankentransports im Regierungsbezirk Düsseldorf oder Köln an, ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Genehmigung einzuholen. Für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster (und soweit das Unternehmen keinen Sitz in Nordrhein-Westfalen hat) ist die Bezirksregierung Münster die zuständige Genehmigungsbehörde.

Hubschrauber Christoph 9