Kampfmittelräumer bei der Suche nach Kampfmitteln

Kampfmittelüberprüfung vor Ort

Nur wenn das betroffene Grundstück luftbildausgewertet ist und die örtliche Ordnungsbehörde (öOB) dem Bauherrn die Untersuchung des Baugrundstücks empfiehlt, kann eine vor-Ort-Untersuchung des Baugrundstücks beauftragt werden. Dazu ist vom Bauherrn ein Antrag auf Kampfmittelüberprüfung bei der öOB zu stellen. Diese leitet den Antrag an den KBD weiter. Eine direkte Beantragung der Kampfmittelüberprüfung beim KBD ist nicht möglich.

In Zusammenarbeit mit der öOB koordinieren die Mitarbeiter des KBD die Kampfmittelsuche vor Ort. Dabei werden in der Regel geophysikalische Messverfahren zur Lokalisierung von Kampfmitteln im Erdreich eingesetzt. Dabei ist zu unterscheiden, ob in Oberflächennähe nach Kampfmittel gesucht werden soll oder ob ein Verdacht auf einen Blindgänger zu überprüfen ist.

a. Oberflächennahe Suche nach Kampfmitteln mit einer Oberflächendetektion / Flächenräumung

Sofern bei der Luftbildauswertung ein konkreter Verdacht (Laufgraben, Panzergraben, Schützenloch, Stellung oder militärische Fläche) oder ein diffuser Verdacht lokalisiert wird, so ist in Oberflächennähe mit Kampfmittel zu rechnen.

Die zu untersuchende Fläche wird mit Magnetometern überprüft. Hierbei werden eisenhaltige Gegenstände, wie zum Beispiel Kampfmittel bis zu einer Tiefe von 3 – 4 m detektiert und geräumt. Je nach Belastung und Tiefenlage werden die Kampfmittel mit Spaten oder auch Bagger geborgen.

Für die Anwendung des Verfahrens sind die folgenden Voraussetzungen durch die Ordnungsbehörde zu schaffen:

  • Betretungserlaubnis des Grundstückseigentümers / Pächters einholen,
  • evtl. vorhandene Altlasten ermitteln und ggfs. Sicherheits- und Gesundheitsplan erstellen,
  • Begehbarkeit der Detektionsfläche herstellen (Freischneiden von Bewuchs, ausräumen, ggf. ebnen),
  • ferromagnetische Störfelder im Bereich der Detektionsfläche einschließlich eines Überlappungsbereiches von mindestens 5 m entfernen (Zäune, Fahrzeuge, Baustelleneinrichtungen),
  • Verlauf sämtlicher Leitungen ermitteln (nötigenfalls durch Anlegen von Suchgräben / Vorschachtungen), verbindlich anzeigen,
  • Veränderungen im Profil des Geländes seit Kriegsende ermitteln (Auffüllungen, Aufschüttungen) und ggf. abtragen,
  • Oberflächenversiegelungen im Bedarfsfall aufnehmen.

b. Überprüfung des Verdachts auf einen Bombenblindgänger

Bombenblindgänger können beim Abwurf bis zu 8 m in den Boden eindringen. Dies ist abhängig von der Bombenform und auch von den Bodenverhältnissen. Um diese Verdachtspunkte zu überprüfen wird im ersten Schritt eine Oberflächendetektion (siehe oben) auf einer Fläche von 20 x 20 m durchgeführt. Ergibt diese Oberflächendetektion keine hinreichenden Hinweise auf einen Bombenblindgänger, so wird eine Tiefensondierung durchgeführt. Hierbei werden in einem wabenförmigen Raster – beginnend vom Mittelpunkt – bis zu 61 Bohrungen bis zu einer Tiefe von 7,5 m eingebracht. In diesen Bohrungen wird dann mit einem Magnetometer detektiert. Ergibt die Detektion ausreichende Hinweise auf einen Eisenkörper, so wird dieser Körper geborgen. Dies kann mit einer offenen Grube oder auch mit einer Baugrubensicherung aus Aluminiumringen geschehen. Handelt es sich bei dem detektierten Eisenkörper um eine Bombe, so wird diese in der Regel vor Ort entschärft.
Bergung einer Luftmine vom Typ HC4000
Bergung einer Luftmine vom Typ HC4000

Für die Anwendung des Verfahrens sind die folgenden Voraussetzungen durch die örtliche Ordnungsbehörde zu schaffen:

  • Betretungserlaubnis des Grundstückseigentümers / Pächters einholen,
  • eventuell vorhandene Altlasten ermitteln und ggfs. Sicherheits- und Gesundheitsplan erstellen,
  • Begehbarkeit der Detektionsfläche herstellen (Freischneiden von Bewuchs, ausräumen, ggf. ebnen),
  • ferromagnetische Störfelder im Bereich der Detektionsfläche einschließlich eines Überlappungsbereiches von mindestens 10 m entfernen (Zäune, Fahrzeuge, Baustelleneinrichtungen),
  • Verlauf sämtlicher Leitungen ermitteln (nötigenfalls durch Anlegen von Suchgräben / Vorschachtungen), verbindlich anzeigen,
  • Veränderungen im Profil des Geländes seit Kriegsende ermitteln (Auffüllungen, Aufschüttungen) und ggf. abtragen,
  • Oberflächenversiegelungen im Bedarfsfall aufnehmen.

In einigen Fällen kann eine Wasserhaltung notwendig werden. Hierbei muss durch geeignete Verfahren sichergestellt werden, dass kein Wasser in die Baugrube, bzw. die Aluminiumringe eindringt. Dies gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Ordnungsbehörden.

Viele Suchmaßnahmen werden durch Fachunternehmen im Auftrag des KBD durchgeführt. Der KBD übernimmt hier dann die Aufgaben der Projektsteuerung und des Qualitätsmanagements. Eine unmittelbare Beauftragung einer privaten Firma zur Suche nach Kampfmittel durch den Bauherrn ist rechtlich nicht zulässig.

Wird im Rahmen der Kampfmittelüberprüfung Munition gefunden, so erfolgt deren Entschärfung, Abtransport und Vernichtung durch Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes.

Weitere Informationen zu den Kampfmittelüberprüfungen vor Ort finden Sie im Beitrag FAQs zu den Kampfmittelüberprüfungen vor Ort.