FAQs zu Kampfmittelüberprüfungen vor Ort
Der KBD stellt die Erkenntnisse zur Kampfmittelbelastung dar, die er in seinen Quellen (Luftbilder aus dem II. Weltkrieg, Dokumentation bisheriger Kampfmittelüberprüfungen) erkannt hat. Auf dieser Basis empfiehlt er die Überprüfungen, die geeignet sind, auf der gesamten Fläche den Kampfmittelverdacht auszuräumen. Dabei berücksichtigt er ausschließlich den Zustand zum Zeitpunkt des Endes des II. Weltkrieges.
Ob diese Überprüfungen in vollem Umfang durchgeführt werden müssen, entscheidet allein die örtliche Ordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabschätzung.
Dabei zieht sie in Betracht, ob und in welchem Umfang Erdeingriffe auf dem Grundstück durchgeführt werden. Darüber hinaus berücksichtigt sie auch weitere Aspekte, wie z.B. Geländeveränderungen seit dem Ende des II. Weltkrieges und die heutige Geländesituation (z.B. Bodenaustausch, Auskiesungen, Auffüllungen, etc.).
Die Untersuchungen zur Überprüfung eines Bombenblindgängerverdachtspunktes können auch bei bestehender Infrastruktur durchgeführt werden. Die Untersuchungen im Rahmen der Sicherheitsdetektion (steht unter "Downloads und Formulare" zum Herunterladen bereit) sind auch bei bestehender Infrastruktur möglich. Alle anderen Untersuchungen (z.B. der zu überbauenden Fläche, von Schützenlöchern, Stellungen und Laufgräben) sind technisch nicht möglich.
Bei Untersuchungen bei bestehender Infrastruktur ist jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund der vorhandenen Infrastruktur ggf. Bereiche existieren können, in denen keine Aussage über die Existenz von Kampfmitteln getroffen werden kann. Die bei der Detektion von Kampfmitteln eingesetzten geophysikalischen Messverfahren werden durch bestimmte Objekte / Bodenveränderungen (Bsp. Leitungen, Kanäle, Fundamente, Aufschüttungen) so stark beeinflusst, dass die dabei gewonnenen Messdaten nicht mehr auswertbar sind und es nicht mehr möglich ist, Kampfmittel im Untergrund mit diesen Verfahren zu lokalisieren.
Das Abstecken von Verdachtspunkten ist eine vorbereitende Maßnahme, welche von der örtlichen Ordnungsbehörde, bzw. vom Grundstückseigentümer zu erledigen ist. Die örtliche Ordnungsbehörde entscheidet selbst, ob Sie diese Arbeiten selbst ausführt oder hierfür den Grundstückseigentümer in Anspruch nimmt.
Es ist sinnvoll, die Gesamtfläche zu untersuchen. Jede bereits errichtete Infrastruktur (z.B. Verkehrswege, Leitungen, Gebäude, Zäune, aber auch Grenzmarkierungen aus Basalt) schränken die Untersuchung ein. So ist im Nahbereich dieser Infrastruktur (im Abstand bis zu 5 m) eine Untersuchung der Fläche technisch nicht mehr möglich. Insofern werden bei einer abschnittweisen Untersuchung von Einzelflächen mit jedem bereits realisierten Bauvorhaben die Möglichkeiten, die verbliebenen unbebauten Flächen zu untersuchen, weiter eingeschränkt.
Vor dem Hintergrund, dass die Kampfmittelüberprüfung vorrangig dem Schutz der Bauarbeiten dient, sollten Bebauungsplangebiete daher großflächig vor der Durchführung von Bau- oder Erschließungsarbeiten untersucht werden.
Die Luftbildauswertung hat technische Grenzen. Jedes Luftbild stellt eine Momentaufnahme dar. Es ist daher nicht möglich, alleine anhand der Luftbildauswertung auszuschließen, dass sich ein Bombenblindgänger im Erdboden befindet. Da bei den vorgenannten energiereichen Arbeiten zu befürchten ist, dass ein Bombenblindgänger detonieren könnte, wird diese zusätzliche Bohrlochdetektion empfohlen.
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