
Staatliche Anerkennung, Beratung und Rechtsaufsicht
Die Bezirksregierung Düsseldorf betreut, beaufsichtigt und berät bereits über 1.500 Stiftungen im Regierungsbezirk Düsseldorf. Zu Ihren Aufgaben gehören die Anerkennung selbstständiger Stiftungen sowie die Genehmigung von Satzungsänderungen, die Ausstellung von Vertretungsbescheinigungen und die Überprüfung der Jahresberichte.
Gemäß den §§ 80 ff. BGB ist eine selbstständige Stiftung eine rechtsfähige juristische Person des Bürgerlichen Rechts. Zu ihrer Rechtsfähigkeit/Selbstständigkeit bedarf sie der staatlichen Anerkennung. Nach erfolgter Anerkennung liegt unser Augenmerk vor allem auf der Umsetzung und Wahrung des Stifterwillens.
Wir möchten Sie kennenlernen und Ihre Motivation und Hintergründe erfahren!
Wir begleiten und beraten potentielle Stifter mit erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Beginn an und stehen den Stiftern jederzeit -auch nach Gründung- unterstützend zur Seite. Das erste Beratungsgespräch ist dabei ein wichtiger Bestandteil, um die Motive und Beweggründe der Stifter zu verstehen und eine hierzu passende Satzung zu erarbeiten sowie offene Fragen im Vorfeld zu klären. Eine Hinzuziehung von Rechtsanwälten oder Notaren ist regelmäßig nicht erforderlich.
Für die Anerkennung von privatnützigen Stiftungen ist eine Verwaltungsgebühr nach der Gebührenordnung je nach Arbeitsaufwand und Stiftungsvermögen bis max. 5.000 Euro zu erheben. Die Anerkennung gemeinnütziger Stiftungen ist hingegen gebührenfrei.
Für weitergehende Informationen steht Ihnen unsere Broschüre "Stiften im Regierungsbezirk Düsseldorf" zur Verfügung.
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