Logistik und Häfen

Logistik und Häfen

Die Regionalplanung trägt dafür Sorge, Flächen für die für den Güterumschlag relevanten Infrastrukturen vorzuhalten und diese vor anderweitigen Nutzungsinteressen zu schützen.
Dem Güterverkehr im Planungsraum werden große Zuwächse prognostiziert. Die Regionalplanung weist daher nicht nur Schienenwege und Straßen aus, sondern trägt auch dafür Sorge, Flächen für die für den Güterumschlag relevanten Infrastrukturen vorzuhalten und diese vor anderweitigen Nutzungsinteressen zu schützen. Der Regionalplan enthält zu diesem Zweck an zwei Standorten Festlegungen für Einrichtungen zum Umschlag zwischen Straße und Schiene sowie in fünf Städten Festlegungen von Güterumschlaghäfen und sieht vor, dass diese Bereiche nicht für andere Nutzungen zur Verfügung stehen. Nach den Zielen des Regionalplanes dürfen außerdem neue Wohnbauflächen nur in einem Abstand von mehr als 300 m von einem Hafenstandort ausgewiesen werden, damit nicht durch ein Heranrücken schutzbedürftiger Nutzungen der Betrieb der Häfen eingeschränkt wird. Die Einrichtungen zum Güterumschlag werden ergänzt durch die Festlegung eines Ruhehafens in Kalkar, um so zu gewährleisten, dass der Binnenschifffahrt während ihrer Ruhezeiten Anlegeplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden können.