
Radwege
Im Zuge der Verkehrswende und angesichts der wachsenden Zahl an elektrifizierten Fahrrädern wird zunehmend auch das Fahrrad attraktiv für die Bewältigung überörtlicher Wege. Von der kommunalen bis zur Bundesebene werden daher verstärkte Anstrengungen zur Förderung des Radverkehrs unternommen. Für das Land Nordrhein-Westfalen ist vor diesem Hintergrund am 01. Januar 2022 das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in Kraft getreten, welches u.a. den Weg zum Ausbau des Radwegenetzes beschreibt. Aber auch in den Teilregionen wächst die Zahl der Radwegekonzepte stetig.
Für die Regionalplanung als Bindeglied zwischen den genannten Ebenen ergeben sich hieraus die Chance und der Auftrag, diese Planungen zusammenzuführen und mit ihren Mitteln auch in der Zukunft einen Beitrag zur Beförderung dieser Planungen zu leisten.
Die Aussagen des Regionalplans zielen vor diesem Hintergrund bereits heute auf die Verknüpfung der zwischenörtlichen Radwege zu einem lückenlosen Netz. Zu diesem Zweck sollen regional oder großräumig bedeutsame Straßen nach Möglichkeit mit begleitenden Radwegen versehen werden. Auf Strecken mit besonders zahlreichen Pendlerverkehren sollen außerdem Radwege mit einem besonders hohen Ausbaustandard vorgesehen werden.
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