03. Regionalplanänderung

3. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Monheim am Rhein

(Erweiterung GIB Alfred-Nobel-Straße) – Die Regionalplanänderung ist wirksam!
Anlass für die 3. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Monheim am Rhein ist die Planung der Stadt Monheim am Rhein, einen Bereich im Monheimer Süden an der Stadtgrenze zu Leverkusen südlich der Alfred-Nobel-Straße als Gewerbestandort zu nutzen. Die Planung soll der Deckung des kommunalen Bedarfs dienen und Betriebserweiterungsflächen für die Firma Bayer umfassen. Vorgesehen ist die Festlegung des Plangebietes in einer Größenordnung von ca. 8,4 ha als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB). Die Festlegung soll im direkten Anschluss an den an der Stadtgrenze zu Leverkusen bestehenden Gewerbestandort, der im RPD bereits als GIB festgelegt ist, erfolgen. Die bisherigen zeichnerischen Festlegungen von „Allgemeinem Freiraum- und Agrarbereich“ (AFA) und „Regionalem Grünzug“ (RGZ) sollen in diesem Bereich entfallen. Gleichzeitig soll die innerhalb des GIB liegende Festlegung einer Schienentrasse um ca. 160 m zurückgenommen werden, um weiterhin – wie grundsätzlich bei Schienenanbindungen von GIB – nur die Einfahrtsituation in den GIB, nicht aber den weiteren Verlauf innerhalb des Gebietes darzustellen. Ferner soll zur Klarstellung im südlichen Bereich des Monbag-Sees die faktisch bereits gegebene Bestandssituation mit einer zeichnerischen Festlegung als Oberflächengewässer nachvollzogen werden.  

Verfahrensablauf (abgeschlossen)

Scoping und frühzeitige Unterrichtung

Gemäß § 8 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist für die Regionalplanänderung eine strategische Umweltprüfung durchzuführen und die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplanes auf die Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten. Dazu wird ein Scoping durchgeführt, in dem der Untersuchungsrahmen und die Methodik der Umweltprüfung und der Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes den berührten öffentlichen Stellen dargelegt werden. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Unterrichtung der in Ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG. Sie wurden frühzeitig über die Planungsabsichten der 3. Regionalplanänderung unterrichtet und aufgefordert, Planungen und Maßnahmen zu melden, die für die 3. Regionalplanänderung relevant sein könnten. Der Rücklauf aus Scoping und frühzeitiger Unterrichtung der öffentlichen Stellen fließen in das weitere Verfahren ein. Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit über die Planungsabsichten erfolgte im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf am 15.08.2019 und im Internet. Unterlagen zum Scoping:

 

Erarbeitungsbeschluss

Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner 84. Sitzung am 18. März 2021 unter TOP 5 beschlossen, das Verfahren zur Erarbeitung der 3. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Monheim am Rhein einzuleiten.  

1. Beteiligungsverfahren

Gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung zum Umweltbericht zu geben. Das Beteiligungsverfahren erfolgte in der Zeit vom 16. April bis einschließlich 15. Juni 2021. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse zusammengestellt. Die Anregungen und Bedenken wurden anschließend regionalplanerisch bewertet.  

Änderungsbeschluss

Ursprünglich war die Festlegung des GIB in einer Größenordnung von ca. 18 ha vorgesehen. Gleichzeitig sollte die innerhalb des GIB liegende Festlegung einer Schienentrasse um ca. 300 m zurückgenommen werden. Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner 88. Sitzung am 24. März 2022 unter TOP 8 beschlossen, die Verwaltung zu bitten, die Verfahrensunterlagen so anzupassen, dass eine zusätzliche GIB-Festlegung mit einem Umfang von nur ca. 8,4 ha in den RPD aufgenommen wird. Die Festlegung soll sich an dem im Umweltbericht (Stand: Januar 2021) in Kapitel 3.7, Abbildung 4, enthaltenen Zuschnitt („3 Alternative – Bereich einer verkleinerten GIB-Neudarstellung“) orientieren; außerdem soll ein Abstand von 300 m zum Naturschutzgebiet „Monheimer Baggersee“ eingehalten werden. Gleichzeitig soll die zeichnerische Festlegung der Schienentrasse gegenüber dem bisherigen Entwurf wieder so weit verlängert werden, dass sie bis in den GIB hineinragt. Auf dieser Grundlage soll eine erneute Offenlage und Verfahrensbeteiligung durchgeführt werden.  

2. Beteiligungsverfahren

Auf Grundlage des Beschlusses vom 24. März 2022 wurden der Planentwurf, seine Begründung und der Umweltbericht an verschiedenen Stellen geändert. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde in der Zeit vom 13. Mai bis einschließlich 13. Juni 2022 Gelegenheit zur Stellungnahme zum (aktualisierten) Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse zusammengestellt. Die Anregungen und Bedenken wurden anschließend regionalplanerisch bewertet.  

Feststellungsbeschluss

Auf Grundlage aller eingereichten Stellungnahmen und der regionalplanerischen Bewertungen hat der Regionalrat am 22. September 2022 mehrheitlich den Feststellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst.  

Bekanntmachung

Der Landesplanungsbehörde wurde die Regionalplanänderung mit Bericht vom 22. September 2022 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass keine Einwendungen erhoben werden. Der Bekanntmachungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Dezember 2022 wurde am 23. Dezember 2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 1102) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Regionalplanänderung wirksam.  

Niederlegung

Der Raumordnungsplan wird mit der Begründung, einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ROG zu jedermanns Einsicht bei der Regionalplanungsbehörde bereitgehalten. Dort können die genannten Unterlagen in Raum 369 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, eingesehen werden. Ergänzend stehen die Unterlagen auch hier zum Abruf bereit: