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1. Änderung des Regionalplanes: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  1. Wer ist für den Inhalt und die genannten Flächen verantwortlich?
    Die Bezirksregierung Düsseldorf – hier die Regionalplanung – erarbeitet den Regionalplan im Auftrag des Regionalrats, in dem Politikerinnen und Politiker aus dem gesamten Regierungsbezirk sitzen. Die Ermittlung der Flächen erfolgte im intensiven Austausch mit den Kommunen. Die Flächenideen wurden gleichermaßen durch Kommunen und Regionalplanung eingebracht.
     

  2. Kann der Kreis oder eine kreisfreie Stadt einen Einspruch oder eine Stellungnahme zu einer genannten Fläche einreichen, so dass diese im Regionalplan gestrichen wird?
    Die Kreise und kreisfreien Städte, andere institutionelle Akteure und alle Menschen aus der Region können sich gegen eine Übernahme einer Fläche in den Regionalplan aussprechen. Für die Diskussion mit dem Regionalrat, der letztendlich über die Aufnahme einer Fläche entscheidet, sind letztendlich Sachargumente wichtig wie zum Beispiel eine gute Anbindung an den ÖPNV. Ein wichtiges zu diskutierendes Thema ist natürlich der Umweltaspekt. Die Entscheidungshoheit welche Flächen letztendlich in den Regionalplan aufgenommen werden, wird durch die Bezirksregierung vorbereitet und dem Regionalrat entschieden. Somit wird der Rahmen für die Planung der Kommunen gesetzt, die diesen Rahmen dann ausgestaltet.

  3. Welches sind die nächsten Schritte in diesem Planungsprozess?
    Wird es eine überarbeitete Endversion geben, in der Stellungnahmen und Korrekturen beinhaltet sind? Das aktuelle Planungskonzept ist eine Ideensammlung und kann sich innerhalb des Verfahrens ändern. Im Nachgang des aktuellen Beteiligungsprozesses, werden alle eingereichten Stellungnahmen aufgenommen und ausgewertet. Je nach Verlauf der weiteren öffentlichen Diskussion kann es noch zu wesentlichen Änderungen der Planungsunterlagen kommen und ggf. zu einer zweiten Offenlage. Eine Endversion der Planunterlagen wird es erst zum sogenannten Aufstellungsbeschluss (bisher geplant März 2020) geben.

  4. Wer ist für einen fehlerhaften oder unvollständingen Inhalt bzgl. der Flächenanalyse & Bewertung des Regionalplans zuständig? Kann dieser Sachverhalt bereits vor dem 30.9.2019 korrigiert werden?
    Die Beteiligung ist unter anderem dafür da, fehlerhafte und unvollständige Inhalte zu erkennen. Die Regionalplanung wünscht sich, dass diese Aspekte im Rahmen des Beteiligungsverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf übermittelt werden. Diese werden geprüft und spätestens zum Aufstellungsbeschluss eingearbeitet.

  5. In der 1. Änderung des Regionalplans sind Flächen untersucht und bewertet aber bereits wieder gestrichen worden (mit einem schwarzen X markiert). Sind diese Flächen definitiv gestrichen? Wo kann man die flächenspezifischen Argumente und Entscheidungsfindungen nachlesen?
    Die bisherige Streichung bestimmter Flächen ist das Ergebnis der regionalplanerischen Auswahl aus den bekannten Alternativen. Es ist der Vorschlag der Regionalplanung an den Regionalrat. Bisher wurden Flächen gestrichen, die nicht zur Deckung des Basisbedarfes gebracht werden, und die eine sehr niedrigen Punktzahl erhalten haben. Die Entscheidungsfindung zur Streichung der Fläche kann in dem Feld „Fazit für die erste RPD-Änderung“ auf der Seite 2 des Steckbriefs nachvollzogen werden. Grundsätzlich ist das System so angelegt, dass die besten der gestrichenen Flächen noch auf einer Art „Nachrückerliste“ weitergeführt werden. Wer jetzt in das Thema einsteigt, kann somit nachvollziehen, wie es zum aktuellen Stand gekommen ist. Sollte einer dieser Flächen tatsächlich wieder in Betracht kommen, würde eine neue Beteiligung angestoßen.

  6. Wer ist der endgültige Entscheidungsträger, der nach Sichtung der Stellungnahmen über deren Bedeutung entscheidet und Korrekturen am Regionalplan vornimmt?
    Für die Prüfung der Stellungnahmen und die Einarbeitung der Korrekturen ist die Verwaltung zuständig. Der Regionalrat entscheidet als letzte Instanz, welche Flächen tatsächlich aufgenommen oder gestrichen werden.

  7. Warum werden dabei auch Flächen in Betracht gezogen, die von den Kommunen als Naherholungsgebiete vorgesehen sind?
    Alle freien Flächen in unmittelbarer Nachbarschaft zu bestehenden Siedlungen werden für die Naherholung genutzt. Vor diesem Hintergrund ist es schwer Flächen zu identifizieren, die keinerlei Bedeutung oder Nutzungsansprüche durch die örtliche Gesellschaft unterliegen. Deshalb müssen im Einzelfall die Flächen in einem Verfahren mit allen Argumenten diskutiert und verglichen werden.

  8. Ist es richtig, dass zum Beispiel Gemeinden im Kreis Wesel nicht am Prozess teilnehmen? Wenn richtig: Warum nicht? Städte wie Emmerich oder Rees nehmen demnach teil, obwohl sie weiter von Düsseldorf entfernt liegen?
    Es ist richtig, dass der Kreis Wesel wie auch die Stadt Duisburg im Regionalplanungsraum des Regionalverbandes Ruhr liegen und somit nicht in unsere regionalplanerische Zuständigkeit fallen. Duisburg stellt insofern eine Besonderheit dar, dass die Verflechtungen mit der Stadt Düsseldorf unter anderem im Bereich der Wohnraumversorgung so offensichtlich sind, dass im Rahmen der ersten Änderung die Stadt Duisburg mit einbezogen werden soll.  

  9. Wie kann ich mir einen Einblick verschaffen?
    Die Unterlagen sind hier zu finden.