13. Regionalplanänderung

13. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Geldern

(Rücknahme eines BSN) – Die Regionalplanänderung ist wirksam!

Anlass für die 13. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Geldern ist die geplante 30. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Geldern. In dieser beabsichtigten FNP-Änderung geht es vorrangig um die Planung einer Gewerbefläche zur Erweiterung eines bestehenden Betriebsstandortes um ca. 6.000 qm.

Die Stadt Geldern führt in den Unterlagen zur 30. FNP-Änderung aus, dass zur Standortsicherung des Gewerbebetriebes eine Umorganisation der Betriebsabläufe erforderlich sei. Zur Verbesserung des Tierwohls bei den Schlachtungen sollen nach Aussage des Betriebes die betrieblichen Abläufe umorganisiert werden, was mit einem größeren Platzbedarf verbunden sei. Die hierfür erforderlichen Flächen sollen durch einen Rückbau der noch auf der Kernfläche des Betriebsgeländes nördlich der Straße Möhlendyck befindlichen LKW-Abstellplätze (KFZ-Hallen) und PKW-Stellplätze bereitgestellt werden.

Für die entfallenden Stellflächen soll auf einer betriebsnah gelegenen Fläche unmittelbar südlich der Straße Möhlendyck Ersatz geschaffen werden. Auf Teilen des geplanten Standortes befinden sich bereits heute ein Firmenparkplatz sowie ein Lagerplatz.

Diese Fläche bietet jedoch keine ausreichenden Kapazitäten, um zusätzlich die zu verlagernden Stellplätze aufnehmen zu können. Durch die Errichtung eines Parkhauses sollen LKW- und PKW-Parkplätze gebündelt und das Parkhaus auch als Wartebereich für LKW von anliefernden Spediteuren genutzt werden.

Um die Planung zusätzlicher Gewerbeflächen in diesem Bereich an die Ziele der Raumordnung anpassen zu können, ist eine Regionalplanänderung erforderlich. Die für das Parkhaus vorgesehenen Flächen südlich der Straße Möhlendyck sind im RPD als Vorranggebiet mit der Freiraumfunktion „Bereich für den Schutz der Natur“ (BSN) festgelegt.

Im Rahmen dieser Regionalplanänderung ist ausschließlich eine Rücknahme der zeichnerischen Festlegung des BSN in diesem Bereich vorgesehen, die aktuell bereits bestehende Festlegung „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ (AFA) soll beibehalten werden; eine Änderung der textlichen Festlegungen soll nicht erfolgen.

Verfahrensablauf (abgeschlossen)

Frühzeitige Unterrichtung

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden frühzeitig – unter anderem durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 17. März 2022 und einer Sonderbeilage zum Amtsblatt – von der Aufstellung des Raumordnungsplans unterrichtet. Die öffentlichen Stellen wurden zudem aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können.  

Scoping

Gemäß § 8 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, wurden entsprechend § 8 Absatz 1 ROG beteiligt. Ihnen wurde im Rahmen des Scopings Gelegenheit gegeben, sich zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu äußern. Soweit sich aus den Stellungnahmen im Rahmen dieser Beteiligung relevante Vorschläge bezüglich des Umweltberichtes oder der Umweltprüfung ergaben, wurden diese berücksichtigt.  

Aufstellungsbeschluss

Der Regionalrat Düsseldorf hat am 23. Juni 2022 den Aufstellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst. Die Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss können in der Sitzungsvorlage unter dem TOP 9 der 89. Sitzung des Regionalrats eingesehen werden.  

Beteiligungsverfahren

Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde in der Zeit vom 22. Juli bis einschließlich 22. August 2022 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse zusammengestellt. Die Anregungen und Bedenken wurden anschließend regionalplanerisch bewertet.  

Feststellungsbeschluss

Auf Grundlage aller eingereichten Stellungnahmen und der regionalplanerischen Bewertungen hat der Regionalrat am 15. Dezember 2022 einstimmig den Feststellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst. Die Unterlagen zum Feststellungsbeschluss können in der Sitzungsvorlage unter dem TOP 9 der 91. Sitzung des Regionalrats eingesehen werden.  

Bekanntmachung

Der Landesplanungsbehörde wurde die Regionalplanänderung mit Bericht vom 4. April 2023 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass keine Einwendungen erhoben werden. Der Bekanntmachungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. Juni 2023 wurde am 12. Juli 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 448) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Regionalplanänderung wirksam.  

Niederlegung

Der Raumordnungsplan wird mit der Begründung, einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ROG zu jedermanns Einsicht bei der Regionalplanungsbehörde bereitgehalten. Dort können die genannten Unterlagen in Raum 369 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, eingesehen werden. Ergänzend stehen die Unterlagen auch hier zum Abruf bereit: