09. Regionalplanänderung (Übersichtskarte)

9. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Neuss

(Umwandlung von GIB in ASB, Änderung von ASB in AFA/RGZ) – Die Regionalplanänderung ist wirksam!

Anlass für die 9. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) sind Planungsüberlegungen der Stadt Neuss zur Reorganisation der Fläche eines ehemaligen Geländes der Firma Pierburg GmbH. Die Liegenschaften befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Neuss im Stadtbezirk Barbaraviertel in unmittelbarer Nähe zur Stadtgrenze der Stadt Düsseldorf.

Die in Rede stehende Fläche soll von einer rein gewerblichen Nutzung in eine Mischnutzung überführt werden. Hierfür ist eine Änderung des Regionalplans notwendig.

09. Regionalplanänderung (Blatt 1)

Im Änderungsbereich soll aus regionalplanerischer Sicht ein Teil des bestehenden Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden. Betroffen ist die Fläche, die durch die Straßen Leuschstraße, Düsseldorfer Straße sowie Bockholtstraße, inklusive der dort befindlichen Wohnbauflächen, dreiseitig umfasst wird. Die Abgrenzung nach Norden erfolgt anhand der von außerhalb angrenzenden Einzelhandelsunternehmen Mercedes-Benz Niederlassung Rhein Ruhr, Standort Neuss, sowie des smart Center Neuss. Bei der in Rede stehenden Fläche handelt es sich größtenteils um eine Brachfläche mit einer Größe von ca. 7,5 ha.

 

09. Regionalplanänderung (Blatt 2)

Da der Wohnbedarf für die Stadt Neuss nach dem Siedlungsflächenmonitoring zum Stichtag 01.01.2020 gedeckt ist, ist zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung ein Flächentausch notwendig. Die Tauschfläche befindet sich im Südosten des Stadtteils Neuss-Grimlinghausen. Der dort befindliche ASB wird auf einer Fläche von ca. 11 ha in einen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich (AFA) mit überlagernden Regionalen Grünzug (RGZ) geändert.

 

Verfahrensablauf (abgeschlossen)

Scoping und frühzeitige Unterrichtung

Gemäß § 8 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist für die Regionalplanänderung eine strategische Umweltprüfung durchzuführen und die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf die Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten. Dazu wird ein Scoping durchgeführt, in dem der Untersuchungsrahmen und die Methodik der Umweltprüfung und der Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes den berührten öffentlichen Stellen dargelegt werden.

Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Unterrichtung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG. Sie wurden frühzeitig über die Planungsabsichten der 9. Regionalplanänderung unterrichtet und aufgefordert, Planungen und Maßnahmen zu melden, die für die 9. Regionalplanänderung relevant sein könnten.

Der Rücklauf aus Scoping und frühzeitiger Unterrichtung der öffentlichen Stellen fließen in das weitere Verfahren ein. Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit über die Planungsabsichten erfolgt im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf am 03.12.2020 und im Internet.

 

Erarbeitungsbeschluss und Beteiligungsverfahren

Der Regionalrat Düsseldorf hat in seiner 85. Sitzung am 24. Juni 2021 Erarbeitungsbeschluss sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung zur 9. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Neuss gefasst. Gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V. m.§ 13 Abs.1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) ist der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten Stellen Gelegenheit zu geben, zu den Planunterlagen (Planentwurf, Planbegründung und Umweltbericht) Stellung zu nehmen. Das Beteiligungsverfahren erfolgt in dem Zeitraum vom 23.07.2021 bis 22.09.2021. Ort und Dauer der Auslegung wurde am 08.07.2021 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf bekannt gemacht. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in einer Synopse zusammengestellt. Zu den Bedenken und Anregungen werden Ausgleichsvorschläge erarbeitet.

Verfahrensunterlagen:

  1. Änderungen der zeichnerischen Festlegungen des RPD
  2. Begründung
  3. Umweltbericht mit Anhang
  4. Beteiligtenliste
  5. Beschlussliste zur 85. Sitzung des Regionalrats Düsseldorf am 24. Juni 2021
  6. Bekanntmachungstext (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 8. Juli 2021)
  7. Geplante zeichnerische Festlegungen (Sonderbeilage zum Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 8. Juli 2021)

 

Feststellungsbeschluss

Auf Grundlage aller eingereichten Stellungnahmen und der regionalplanerischen Bewertungen hat der Regionalrat am 16. Dezember 2021 mehrheitlich den Feststellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst.

Die Unterlagen zum Feststellungsbeschluss können in der Sitzungsvorlage unter dem TOP 10 der 87. Sitzung des Regionalrats eingesehen werden.

 

Bekanntmachung

Der Landesplanungsbehörde wurde die Regionalplanänderung mit Bericht vom 23. Dezember 2021 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass keine Einwendungen erhoben werden.

Der Bekanntmachungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. April 2022 wurde am 22. April 2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 483) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Regionalplanänderung wirksam.

 

Niederlegung

Der Raumordnungsplan wird mit der Begründung, einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ROG zu jedermanns Einsicht bei der Regionalplanungsbehörde bereitgehalten. Dort können die genannten Unterlagen in Raum 369 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, eingesehen werden. Ergänzend stehen die Unterlagen auch hier zum Abruf bereit: