Braunkohlentagebau

Braunkohlenplanung

Träger der Braunkohlenplanung ist der Braunkohlenausschuss. Seine Geschäftsstelle ist gemäß § 23 Landesplanungsgesetz (LPlG) die Regionalplanungsbehörde Köln. Diese erarbeitet im Auftrag des Braunkohlenausschusses die Braunkohlenpläne, die der Braunkohlenausschuss anschließend beschließt. Es ist Aufgabe der Braunkohlenpläne, die Bereiche für die Braunkohlegewinnung sowie für die erforderlichen Umsiedlungsstandorte raumordnerisch zu sichern. Hierzu „[legt] ein Braunkohlenplan […] auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans und in Abstimmung mit den Regionalplänen im Braunkohlenplangebiet Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, soweit dies für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich ist.“ (§ 26 Abs. 1 Satz 2 LPlG). In der Planungsregion Düsseldorf liegen Flächen von folgenden Städten in einem Braunkohlenplan (BKP):
  • Stadt Dormagen (BKP Rheinwassertransportleitung)
  • Stadt Grevenbroich (BKP Frimmersdorf (heute Garzweiler I) und BKP Rheinwassertransportleitung)
  • Stadt Jüchen (BKP Frimmersdorf (heute Garzweiler I))
  • Stadt Mönchengladbach (BKP Frimmersdorf (heute Garzweiler I) /BKP Garzweiler II)
  • Gemeinde Rommerskirchen (BKP Rheinwassertransportleitung)
Diese Kommunen sind durch Mitglieder der sogenannten Kommunalen Bank im Braunkohlenausschuss vertreten, welche von den Vertretungen der Kreise (Kreistag) und kreisfreien Städte (Stadtrat) des Braunkohlenplangebietes gewählt werden. Zudem werden Mitglieder der Regionalräte Köln und Düsseldorf aus den Reihen der stimmberechtigten Mitglieder in die sogenannte Regionale Bank des Braunkohlenausschusses berufen. Der Bereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf (heute Garzweiler I) auf dem Gebiet der Städte Grevenbroich und Jüchen befindet sich derzeit in der Wiederverfüllung und Rekultivierung. Die Basis dafür bildet der seit dem 12.03.2020 genehmigte Abschlussbetriebsplan. Für den Braunkohlenplan Garzweiler II wurde 2017 vor dem Hintergrund der Leitentscheidung des Landes 2016 ein Änderungsverfahren eingeleitet. Seit 2021 liegt die „Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ vor. Zusammen mit der – auf Grundlage der Eckpunktevereinbarung zum Kohleausstieg 2030 vom 04.10.2022 – derzeit in Erarbeitung befindlichen Leitentscheidung 2023 werden die Leitsätze der Leitentscheidungen in dem laufenden Änderungsverfahren berücksichtigt. Hierzu laufen derzeit die Vorbereitungen. Der seit 2020 rechtsgültige BKP „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ oder kurz Braunkohlenplan Rheinwassertransportleitung (RWTL) dient der raumordnerischen Sicherung der Trasse der Rheinwassertransportleitung zur Befüllung des Restsees Garzweiler von der Entnahmestelle am Rhein im Bereich Dormagen-Rheinfeld (Piwipp) bis zum RWE-Betriebsgelände in Frimmersdorf auf dem Gebiet der Stadt Grevenbroich. Dabei quert die RWTL die Gemeinde Rommerskirchen. Vor dem Hintergrund der Leitentscheidung 2021 wird aktuell auch dieser BKP geändert, um die Befüllung der Tagebaurestseen Garzweiler und Hambach, die Versorgung der Feuchtgebiete im Naturpark Schwalm-Nette sowie die Auffüllung des Grundwasserleiters durch die Zuführung von Rheinwasser zu beschleunigen und zu unterstützen. Gemäß den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes ist die Einsichtnahme auch über den Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf möglich. Die Regionalplanungsbehörde Düsseldorf nimmt in der Regel als Gast an der Sitzung des Braunkohlenausschusses teil und informiert den Regionalrat Düsseldorf regelmäßig über die Inhalte und Themen des Braunkohlenausschusses.