Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II

Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung (Niederlegung)

Das Rheinischen Revier liegt in der Niederrheinischen Bucht, die von Aachen, Mönchengladbach, Köln und Bonn umschlossen wird. Nach dem Einstieg in den Kohleausstieg ist das Gebiet im Strukturwandel.

Gemäß Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) ist der Braunkohlenausschuss zuständig für die Braunkohlenplanung in Nordrhein-Westfalen (§ 20 Abs. 1 LPLG NRW). Er trifft die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung der Braunkohlenpläne; zuständig für das Erarbeitungsverfahren ist die Regionalplanungsbehörde Köln (vgl. § 24 Abs. 1 LPLG NRW).

Der Braunkohlenausschuss – mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln – hat in seiner 168. Sitzung am 27. Oktober 2023 die Feststellung der Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung beschlossen. Die Genehmigung der Änderung des Braunkohlenplans ist mit der Bekanntmachung  im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW.) Ausgabe 2024 Nr. 17 vom 28.06.2024 Seite 349 bis 369 wirksam geworden (vgl. § 10 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG)).

Die Trasse der Rheinwassertransportleitung verläuft von der Rheinwasserentnahmestelle bei Dormagen-Piwipp über das Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen bis zum Tagebau Garzweiler westlich von Grevenbroich im Planungsraum der Regionalplanungsbehörde Düsseldorf. Südlich von Allrath (Stadt Grevenbroich) zweigt eine weitere Trasse nach Süden zum Tagebau Hambach ab. Diese verlässt nach kurzem Verlauf den Planungsraum Düsseldorf südwestlich von Vanikum (Gemeinde Rommerskirchen) und verläuft weiter über Rath (Stadt Bedburg) bis zum Tagebau Hambach. Da der Braunkohlenplan den Planungsraum Düsseldorf betrifft wird dieser gemäß § 14 Satz 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen auch bei der Regionalplanungsbehörde Düsseldorf zur Einsicht für jedermann niedergelegt.

Der geänderte Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung kann neben der Einsicht vor Ort bei der

Bezirksregierung Düsseldorf 
Regionalplanungsbehörde, Dezernat 32 
Cecilienallee 2 
40474 Düsseldorf

auch hier eingesehen werden: