Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West“ (Landtrasse) – Teilstück in NRW
Anlass
Die Amprion Offshore GmbH (Vorhabenträgerin) plant zur Anbindung von Offshore-Windparkflächen den Neubau von vier Offshore-Netzanbindungssystemen (kurz: O-NAS) von der Nordsee bis nach Nordrhein-Westfalen (NRW). Sie sollen jeweils über einen der nachfolgend aufgeführten Netzverknüpfungspunkte an das bestehende Stromnetz angebunden werden:
- NOR-6-4 zum Netzverknüpfungspunkt Niederrhein,
- NOR-9-5 zum Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst,
- NOR-x-1 zum Netzverknüpfungspunkt Rommerskirchen (auf dem Gebiet der Stadt Bergheim) und
- NOR-x-5 zum Netzverknüpfungspunkt Oberzier.
Anlass für die Planung sind u.a. die bundesgesetzlichen Regelungen zum Ausbau der Offshore-Windenergie. Die O-NAS der "Windader West“ sind im geltenden Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 begründet.
Die landseitig als Erdkabel in verlustarmer Gleichstromtechnik geplanten Systeme sollen möglichst lange miteinander gebündelt und gemeinsam realisiert werden, bevor diese den jeweiligen Netzverknüpfungspunkt ansteuern. Die vier Erdkabelsysteme bilden zusammen das Vorhaben „Windader West“.
Raumverträglichkeitsprüfung
Da es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung handelt, hat die Vorhabenträgerin die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung beantragt.
In der Raumverträglichkeitsprüfung wird die Raumverträglichkeit des Vorhabens sowie dessen Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Hierzu gehört auch die Untersuchung von ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen sowie eine überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt.
Die gegenständliche Raumverträglichkeitsprüfung betrifft den Abschnitt der „Windader West“ in Nordrhein-Westfalen (NRW). In Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde und den übrigen räumlich zuständigen Regionalplanungsbehörden (Bezirksregierung Köln, Bezirksregierung Münster sowie Regionalverband Ruhr) übernimmt die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf die Federführung für das Verfahren in NRW.
Gegenstand des Verfahrens sind rund 670 m breite Trassenkorridore; der spätere Schutzstreifen der Trasse ist abhängig von der Anzahl der Kabelsysteme und beträgt bei vier Systemen bis zu 40 m. Das untersuchte Korridornetz erstreckt sich von der Landesgrenze mit Niedersachsen im Bereich der Gemeinde Wettringen nach Süden durch das westliche Münsterland (Kreise Steinfurt, Borken und Coesfeld) bis in das nördliche Ruhrgebiet (Kreis Recklinghausen) und weiter nach Südwesten durch den unteren Niederrhein (Kreise Wesel und Kleve) quert dabei den Rhein und verläuft weiter durch den Niederrhein (Kreis Viersen, Rhein-Kreis Neuss, bis in das niederrheinische Tiefland (Stadt Mönchengladbach) und die Kölner Bucht (Kreise Heinsberg, Düren und Rhein-Erft-Kreis).
Für den Abschnitt der Windader West in Niedersachen führt das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg eine separate Raumverträglichkeitsprüfung durch.
Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen Stellungnahme, in der die Regionalplanungsbehörden die untersuchten Korridore auf ihre Raumverträglichkeit hin bewerten.
Veröffentlichung der Verfahrensunterlagen
Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit vom 11. Juni 2024 bis einschließlich zum 11. Juli 2024 online über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW (Beteiligung NRW) unter der Adresse https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/beteiligung/themen/1007345 unter dem Titel "Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West“ – Teilstück NRW" abgerufen werden.
Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu den Verfahrensunterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf als federführende Regionalplanungsbehörde abgeben. Deren Übermittlung soll elektronisch erfolgen:
E-Mail-Adresse: Dez32.Regionalplanungbrd.nrw.de (Dez32[dot]Regionalplanung[at]brd[dot]nrw[dot]de).
Alternativ bestehen folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf:
- per Post (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf),
- per Telefax (0211 475-2982).
Darüber hinaus ist bei allen auslegenden Behörden die Abgabe einer Stellungnahme vor Ort oder zur Niederschrift möglich.
Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt grundsätzlich nicht.
Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mailadresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
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