Planungsverfahren (Symbolbild) / ©ah_fotobox, NanSan - stock.adobe.com
Verfahren und Verfahrensbeteiligungen
Die raumordnerischen Vorgaben ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Plänen. Für die räumliche Entwicklung im Planungsraum Düsseldorf sind hier an vorderster Stelle der Regionalplan Düsseldorf und der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu nennen. Doch wie wird gewährleistet, dass deren Inhalte in den Planverfahren vor Ort auch tatsächlich beachtet bzw. berücksichtigt werden? Diesem Zweck dient eine Vielzahl verschiedener Verfahren und Beteiligungen. Sie zielen darauf ab, jeweils sicherzustellen, dass
- die kommunale Bauleitplanung und die diversen Fachplanungen im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit den raumordnerischen Vorgaben betrachtet werden (Abstimmungen nach § 34 Landesplanungsgesetz, Abstimmung der Fachplanung mit den Vorgaben der Raumordnung),
- bestimmte Projektplanungen von vornherein so verortet bzw. gestaltet werden, dass sie den Vorgaben der Raumordnung entsprechen (Linienbestimmungsverfahren, Raumordnungsverfahren) oder
- geprüft wird, ob mit einer Planung im Einzelfall von den Zielen der Raumordnung abgewichen werden kann (Zielabweichungsverfahren).
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