Anerkennung ausländischer Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Bewertung von Berufsfachschulabschlüssen (z.B.: Kinderpfleger, Sozialassistenten, oder diverse andere Assistentenabschlüsse) und Fachschulabschlüssen (z.B. Erzieher, Techniker) aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens, der Türkei, Österreich, der Schweiz und Griechenland.
Voraussetzung für die Antragstellung ist der erste Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder der Nachweis eines berechtigten Interesses, wie z.B. die Aufnahme einer Berufstätigkeit in Nordrhein-Westfalen.
Der Antrag ist per Post einzureichen. Die beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Die Postanschrift lautet:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Die Bearbeitung des Antrages kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Unterlagen ggf. von hier aus noch dem Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder Deutschland – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen – Bonn zur gutachterlichen Stellungnahme vorgelegt werden müssen. Bitte senden Sie uns daher auch keine Originalurkunden zu. Sie erhalten die eingeschickten Unterlagen nicht zurück. Die Bezirksregierung Düsseldorf behält sich vor, stichprobenartig Originalnachweise anzufordern. Diese erhalten Sie selbstverständlich zurück.
Nichtschulische Berufsabschlüsse können auf Antrag von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Kammer gleichgestellt werden. Dies sind je nach Ausbildungsberuf die Industrie- und Handelskammer, Handwerks-, Ärzte-, Zahnärzte-, Landwirtschafts- oder Rechtsanwaltskammer. Über die anlässlich eines Antrages auf Gleichstellung eines Berufsabschlusses beizubringenden Nachweise geben die zuständigen Kammern Auskunft.
Für Schulabschlüsse, die ggf. deutschen Abschlüssen der Sekundarstufe I entsprechen könnten, erhalten Sie Informationen bei der Bezirksregierung Köln.
Über die Gleichstellung von ausländischen Schulabschlüssen, die evtl. der Hochschulreife oder der Fachhochschulreife (Abschlüsse im Bereich der Sekundarstufe II) entsprechen könnten, entscheidet die Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Zur Führung im Ausland erworbener akademischer Grade erhalten Sie beim für das Ressort Wissenschaft zuständigen Ministerium nähere Informationen.
Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse im Bereich der Sozial- und Erziehungsberufe finden Sie auf der verlinkten Internetpräsenz des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes-Nordrhein-Westfalen. Dort finden Sie auch Hinweise zum Arbeiten in der Kita, auch ohne Anerkennung Ihres Berufsabschlusses (bspw. während der Dauer des Anerkennungsverfahrens).
Länderzuständigkeit der anderen Bezirksregierungen
- Polen, Rumänien, Slowakei und Tschechien: Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 48, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg, Telefon: 02931-82-0,
- Albanien, Bulgarien, Ungarn, Staaten der ehemaligen UdSSR: Bezirksregierung Detmold, Dezernat 48, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold, Telefon: 05231-71-0,
- Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien: Bezirksregierung Köln, Dezernat 48, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, Telefon: 0221-147-0,
- Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden und alle außereuropäischen Staaten: Bezirksregierung Münster, Dezernat 48, Domplatz 1-3, 48143 Münster, Telefon: 0251-411-0.
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