Bauarbeiten an Luftseite der Herbringhauser Talsperre

Stauanlagenaufsicht

Die Aufgabe der Stauanlagenaufsicht ist die Anlagen auf Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen sowie zur Abwehr von Gefahren zu überwachen.

Folgende Tätigkeiten werden von der BR-D als Stauanlagenaufsicht wahrgenommen:

  • Bauüberwachungen mit regelmäßigen Bauzustandsbesichtigungen (vgl. § 93 Abs. 2 LWG),
  • Überwachung der Betriebssicherheit durch regelmäßige Anlagenschauen mit Funktionskontrollen,
  • Routineüberwachungen der Anlagen,
  • Fachtechnische Begleitung der vorzulegenden "Vertieften Überprüfungen" im Vollzug der DIN 19700,
  • Fachtechnische Prüfung von Unterlagen (Genehmigungsanträge, Sicherheitsberichte usw.),
  • Technische Begleitung von Planfeststellungs- / Plangenehmigungsverfahren (vgl. §68 WHG),
  • Wahrnehmung von bauordnungsrechtlichen Aufgaben gemäß §110 LWG,
  • Beratung und Begleitung von Bauvorhaben.