Bauarbeiten an Luftseite der Herbringhauser Talsperre / ©BR_D
Stauanlagenaufsicht
Die Aufgabe der Stauanlagenaufsicht ist die Anlagen auf Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen sowie zur Abwehr von Gefahren zu überwachen.
Folgende Tätigkeiten werden von der BR-D als Stauanlagenaufsicht wahrgenommen:
- Bauüberwachungen mit regelmäßigen Bauzustandsbesichtigungen (vgl. § 93 Abs. 2 LWG),
- Überwachung der Betriebssicherheit durch regelmäßige Anlagenschauen mit Funktionskontrollen,
- Routineüberwachungen der Anlagen,
- Fachtechnische Begleitung der vorzulegenden "Vertieften Überprüfungen" im Vollzug der DIN 19700,
- Fachtechnische Prüfung von Unterlagen (Genehmigungsanträge, Sicherheitsberichte usw.),
- Technische Begleitung von Planfeststellungs- / Plangenehmigungsverfahren (vgl. §68 WHG),
- Wahrnehmung von bauordnungsrechtlichen Aufgaben gemäß §110 LWG,
- Beratung und Begleitung von Bauvorhaben.
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