Straßenbahn (Symbolbild)

Planfeststellungsverfahren

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für die Planfeststellung und die Genehmigung für den Bau und die Linienführung des öffentlichen Verkehrs in ihrem Bezirk zuständig. Zudem genehmigt sie private Anschlussbahnen.

Im Einzelnen werden folgende Aufgaben bearbeitet:


Eisenbahnen

  • Durchführung von Anhörungsverfahren im Rahmen der Planfeststellungsverfahren bundeseigener Eisenbahnen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) einschließlich Durchführung von Erörterungsterminen und Erstellen von Abgabeberichten an das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde.
  • Durchführung von Planfeststellungsverfahren für nichtbundeseigene Eisenbahnen im Rahmen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG).
  • Durchführung von Verfahren für private Anschlussbahnen und Anschlussgleise nach dem AEG.

In diesem Aufgabenbereich sind u. a. auch die Anhörungsverfahren für die sog. "Betuwe-Linie" und den „Rhein-Ruhr-Express (RRX)“ zu bearbeiten. Der Ablauf dieser Verfahren ist in dem Artikel „Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf“ erläutert. Dort ist am Ende des Artikels auch ein Link zu den bei der Bezirksregierung Düsseldorf anhängigen Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren enthalten. In der Verfahrensstand-Tabelle sind auch die hier aktuell anhängigen „Betuwe“ und „RRX“-Verfahren aufgeführt.


Straßenbahnen

  • Durchführung von Planfeststellungsverfahren für den Bau und die Linienführung von Straßenbahnen nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Dazu gehören Beratung der Antragsteller, Prüfung der Anträge, Durchführung der Anhörungen, Ausfertigung der Planfeststellungsbeschlüsse und der Genehmigungen zum Bau der Betriebsanlagen.
  • Erteilung von Plan-/ Genehmigungen für den Bau und die Linienführung von Straßenbahnen nach den Vorschriften des PBefG, sofern die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich ist. Dazu gehören Beratung der Antragsteller, Prüfung der Anträge, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Ausfertigung der Genehmigung.

Seilbahnen

  • Durchführung von Planfeststellungsverfahren für den Bau von Seilbahnen nach dem Seilbahngesetz NRW (SeilbG NRW).
  • Erteilung von Genehmigungen für den Bau und den Betrieb von Seilbahnen nach dem SeilbG NRW.