Gepäckkontrolle (Symbolbild) / ©rdnzl - Fotolia.com
Zulassung von Ausbilderinnen und Ausbildern
Zulassung von Ausbilderinnen und Ausbildern in der Luftsicherheit
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Zertifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern für Luftsicherheitspersonal und andere Personengruppen, die unbeaufsichtigten Zutritt zum Sicherheitsbereich von Flughäfen erhalten sollen.
Zur Wahrnehmung dieser Tätigkeit als Ausbilder/in in der Luftsicherheit wird ein behördliches Zertifikat benötigt. Dieses wird auf der Grundlage der Regelungen des Abschnitts 5 (§§ 19 bis 23) und der Anlage 3 der Luftsicherheits-Schulungsverordnung sowie der EU-Verordnung 2015/1998 erteilt.
Das Zertifikat wird in der Regel über den Flughafenbetreiber beantragt, in dessen Auftrag die Ausbilderinnen und Ausbilder oder die Schulungsunternehmen, denen sie angehören, tätig werden sollen.
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