
Landesstraßenbedarfsplan / -ausbauplan
Im Landesstraßenbedarfsplan vom 12.12.2006 findet sich der Bedarf in Nordrhein-Westfalen bis 2015. Der Landesstraßenausbauplan umfasst diejenigen Projekte, die konkret bis zum Jahr 2011 gebaut werden sollen.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Landesstraßenbedarfsplan für den Neu- und Ausbau von Straßen in der Baulast des Landes auf. Der aktuelle Landesstraßenbedarfsplan fußt auf der Integrierten Gesamtverkehrsplanung Nordrhein-Westfalen (IGVP NRW). Im Zuge der IGVP NRW sind die sektoralen Bedarfspläne (Landesstraßen- und der ÖPNV-Bedarfsplan) zu einem Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan zusammengeführt worden. Straßen in kommunaler Baulast sind nicht Bestandteil des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans. Im Gesetz über den Bedarf und die Ausbauplanung der Landesstraßen (Landesstraßenausbaugesetz - LStrAusbauG) ist der Landesstraßenbedarfsplan als Anlage beigefügt.
Der Bedarfsplan enthält die größeren linienbezogenen Landesstraßenvorhaben und unterteilt die Vorhaben in die Dringlichkeitsstufen 1 und 2* und 2. Dabei können die Stufen 1 und 2* bis einschließlich der Genehmigungsplanung geplant werden, die Vorhaben der Stufe 2 bis zur Linienbestimmung.
Da Mittelumschichtungen zu Gunsten der Erhaltung erforderlich wurden, hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV) am 22.09.2011 neue Priorisierungslisten, Stand 25.10.2011, für die Planungen zu Landesstraßen veröffentlicht. Aus diesem Grunde wurden jetzt die Planungsprioritäten sowohl für die Landesstraßen (Maßnahmen des Landesstraßenbedarfsplans der Stufe 1), als auch für die Bundesfernstraßen in den Straßenbedarfsplänen angepasst.
2015 hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) diese Listen von 2011 für die Planungspriorisierung der Maßnahmen des Bundesfernstraßenbedarfsplans (im vordringlichen Bedarf) und des Landesstraßenbedarfsplans (in der Stufe 1) fortgeschrieben (Stand Juli 2015).
Im November 2018 hat das Verkehrsministerium (nun Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) eine Änderung im Landesstraßenbedarfsplan vorgenommen (Vorlage 17/ 1386). Es wurden weitere Vorhaben in die Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans und dem Landesstraßenausbauplans aufgenommen bzw. umgestuft.
Auf der Grundlage des Landesstraßenbedarfsplans stellt das Landesverkehrsministerium im Benehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtages das mittelfristige Programm, den Landesstraßenausbauplan (Landesstraßenausbauplan 2007 bis 2011 NRW vom 12.06.2008), fest. Der Landesstraßenausbauplan umfasst die Bauabsichten des Landes für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren.
Aus diesem Ausbauplan werden dann jährlich die Vorhaben ausgewählt, für die Haushaltmittel bereitgestellt werden sollen. Sobald das Baurecht vorliegt und die Aufnahme in den Straßenbauplan erfolgt ist, kann das Bauvorhaben umgesetzt werden. Diese Projekte werden im Straßenbauprogramm veranschlagt und somit Bestandteil des Landeshaushaltsgesetzes. Im jeweils aktuellen Haushaltsplan sind die Vorhaben bei dem Posten „Straßen-und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) – Baumaßnahmen des Landesstraßenausbauplans“ zu finden.
Weitere Informationen:
Übersicht über die Zusammenhänge der Verkehrinfrastrukturplanung mit der – förderung und den Beteiligungsrechten des Regionalrates
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