TanQuid GmbH & Co. KG
Datum
09.02.2026
zuletzt geändert Datum
08.05.2026
Datum der Umweltinspektion
09.12.2025
Anlagenbezeichnung
Tanklager Neuss II
Standort

Königsberger Str. 19

41460 Neuss

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 9.2.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
127 Stunden 45 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
16 Stunden 30 Minuten
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abfall
  • Abwasser
  • AwSV
  • Immissionsschutz, allgemein
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) § 11 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG) Anzeige nach § 67 Abs. 2 Bundes Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8, 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Indirekteinleitergenehmigung nach § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel

Immissionsschutz

  • Begehungskarte repräsentiert nicht die konkrete Einzelfallprüfung. 1) 

AwSV 

  • Zu den AwSV-Anlagen liegen keine vollständigen Anlagendokumentationen vor. 1)
  • Zu den AwSV-Anlagen liegen unvollständige Betriebsanweisungen vor. 1) 
  • Bei der Prüfung einer Lageranlage (Heizöl) der Gefährdungsstufe C wurden erhebliche Mängel festgestellt. 2) 

    ➢ unzureichender Anfahrschutz 
    ➢ Heberschutzventil unwirksam 
    ➢ Abfüllung über unbefestigter Fläche 
    ➢ Lecksonde in der Auffangwanne defekt 
    ➢ fehlende Funktionssicherheit der eingebauten Ölsperre

  • Die Ermittlung der Gefährdungsstufe der Abfüllstelle für Biodiesel ist nicht plausibel. Die Zuordnung des maßgebenden Volumens liegt nicht vor. 1)
  • Die Gefährdungsabschätzungen zu den eigenständigen Rohrleitungen sind unvollständig. Die Eigenständigkeiten der Rohrleitungen sind nicht plausibel. 1)
  • Bei der außerordentlichen Prüfung der Abfüllanlage der Gefährdungsstufe D (Diesel, Heizöl) wurden erhebliche Mängel an der AwSV-Anlage festgestellt. Am Verladearm fehlt die Abrisskupplung 2) 
  • Für die Errichtung und den Betrieb von zwei Lagertanks (7m³ und 5m³) für flüssige wassergefährdende Stoffe der WGK 2 und 3 liegen keine wasserrechtlichen Dokumente vor. Bei der Prüfung des Lagertanks mit dem Volumen 5 m³, der Gefährdungsstufe C wurden erhebliche Mängel festgestellt: 2) 

    ➢ Der Grenzwertgeber ist für das Lagergut unzulässig (Überfüllsicherung) 
    ➢ Leckanzeigegerät fehlt 
    ➢ Kein Durchfluss der Leckflüssigkeit an der Prüfarmatur Bei der Prüfung des 7m³ Lagert-            anks mit der Gefährdungsstufe B wurden erhebliche Mängel festgestellt: 2) 
    ➢ Der Leckanzeigeflüssigkeitsbehälter ist von innen verunreinigt.
    ➢ Die Leckflüssigkeit ist nicht zu erkennen. 

  • Die Sicherstellung der autarken Rückhaltung der Tankfelder ist nicht plausibel. Es liegen keine Arbeitsanweisungen oder technische Daten zu den Sicherheitseinrichtungen vor. 1)
  • Es wurde kein Nachweis zur Vorhaltung einer geeigneten und ausreichend dimensionierten Löschwasserrückhaltung erbracht. 2)
  • An mindestens dreißig Stellen wurde die Restwanddicke der Flachbodentanks 4, 5 und 8 im laufenden Betrieb unterschritten. 2)
  • Die Sekundärbarriere des Flachbodentank 8 (Tankfeld II) ist defekt. Die zugesagte Stellungnahme der Sachverständigen Person wurde nicht vorgelegt. Ein Instandsetzungskonzept wurde nicht vorgelegt. Im Tankfeld sind Risse, Absenkungen, Vegetationsdurchbrüche. 2)
  • Die Aufkantung der Rückhaltung an der Pumpstation zwischen Tankfeld I und III zeigt tiefe Risse, das Niederschlagswasser kann nicht abfließen. Der Verlauf des unterirdischen Pumpensumpfes ist unklar. Eine Stellungnahme der Sachverständigen Person wurde nicht vorgelegt. 2)
  • Die Pumpen neben Tankfeld III sind nicht dicht, es traten wassergefährdende Stoffe aus. Diese wurden nicht aufgenommen um sie ordnungsgemäß zu entsorgen. 2) 

Abwasser 

  • Versickerung von belastetem Niederschlagswasser in Tankfeld II aufgrund der beschädigten Befestigung. Über Tankfeld II entwässern auch Tankfelder I und III sowie die Pumpstation. 2)
  • Mangelhafte Dokumentation der durchgeführten Arbeiten an der Abscheideranlage im Betriebstagebuch. 1)
  • Wartung der Abscheideranlage erfolgte jährlich statt wie erforderlich halbjährlich, zudem wurden einzelne monatliche Prüfungen nicht durchgeführt. 1)
  • Die Schichtübergabeprotokolle wurden mangelhaft geführt. Angaben zu den genannten Entwässerungsaspekten wurden teilweise nicht oder nicht eindeutig gemacht. 1)
  • Manuelle Niederschlagsentwässerung wurde teilweise nicht dokumentiert. Die Prüfung der Abwasserqualität vor Entwässerung der Tankfelder wurde unvollständig durchgeführt bzw. unvollständig dokumentiert. 1)
  • Die Prüfung, Reinigung und Entleerung der Auffangwannen am Fingerpier wurden nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Am Tag der Inspektion wurde die nicht ordnungsgemäße Reinigung und Entleerung der Auffangwannen festgestellt. 1) 

Abfall 

  • Keine Mängel
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.