thyssenkrupp Steel Europe AG
Datum
11.07.2025
Datum der Umweltinspektion
12.03.2025
Anlagenbezeichnung
Kaltbandwerk 2 - Anlage zur Umformung von Stahl durch Kaltwalzen einschließlich einer Anlage zur Oberflächenbehandlung (Beize)
Standort

Kaiser-Wilhelm-Straße 100

(Werk Beeckerwerth)

47166 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.6
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.6.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
47 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
14 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, allgemein
  • AwSV
  • Luftreinhaltung
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz
  • (LWG)
  • § 52b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)


 

Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • AwSV-Anlage wird durch fehlende Komponente zeitweilig nicht wie
  • angezeigt, betrieben.1) (Mangel behoben)
  • Verschmutzter Bereich im Keller unter der Anlage, welcher durch undichte AwSV-Anlagen verursacht wird¹) (Mangelbehebung durch Betreiber in Bearbeitung, Sanierungskonzept in Planung)
  • Ansammlungen eines festen wassergefährdenden Stoffes im Bereich des Pumpensumpfes unter einer AwSV-Anlage¹) (Mangel behoben)
  • Diverse Verschmutzungen auf den Böden und den Kanälen mehrerer AwSV-Anlagen¹) (Mangel behoben)
  • Entgegen der Angabe in den Antragsunterlagen und dem Genehmigungsbescheid ist die Tandemstraße nicht vollständig gekapselt.1)


 

Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.